Grünamt informierte Bezirksrat West über Pläne für neue Gräber

Burbach · Die Pflege solcher Gräber ist bis zum Ende der Nutzungsfrist gesichert. Der Bezirksrat wollte unter anderem wissen, ob Beerdigungen in solchen Anlagen billiger sind. Das aber konnte die Stadtverwaltung bislang noch nicht klären.

Erschreckende Momente hat es zuletzt im Füllengarten gegeben, als Grünamtsmitarbeiter verwildertes Gelände im Bereich der Grundschule vom Wildwuchs befreiten. "Ja, es wurden dort ein paar Wildschweine aufgescheucht", bestätigte Grünamtsmitarbeiterin Maya Kothe am Donnerstagabend dem Bezirksrat West. Weil das Grünamt seit einiger Zeit auch für die Saarbrücker Friedhöfe zuständig ist, beantwortete Kothe auch die Fragen der Kommunalpolitiker zum Verwaltungsvorhaben, auf dem Burbacher Waldfriedhof einen gärtnerbetreute Grabanlage einzurichten. Seit mehreren Jahren werden auf unterschiedlichen Friedhöfen Deutschlands solche Grabanlagen eingerichtet. Über den Bund deutscher Friedhofsgärtner oder die zuständige Dauergrabpflege-Treuhandstelle des jeweiligen Bundeslandes sind in Kooperation mit den Friedhofsträgern alternative Grabanlagen in Form von "Memoriam-Gärten", "Oasen der Erinnerung", "Ruhegemeinschaften" und Ähnlichem entstanden.

Ziel der gärtnerbetreuten Grabanlagen sind anspruchsvoll gestaltete Orte der Erinnerung, deren Pflege bis zum Ende der Nutzungsfrist abgesichert ist, jedoch nicht durch die Hinterbliebenen übernommen werden muss. Die garantierte Dauergrabpflege gewährt über die gesamte Nutzungsdauer hinweg einen ansprechenden Zustand des Gräberquartiers. Die Grundidee basiert auf einer Kooperation zwischen der Verwaltung und den Gewerken. Voraussetzung ist, dass die hoheitliche Verantwortung auch für solche Anlagen immer in öffentlicher Hand oder beim Träger des Friedhofs verbleibt, der auch die Nutzungsrechte vergibt und die Bestattungen durchführt. Die Fragen im Bezirksrat zielten vor allem darauf, ob Bestattungen für die Hinterbliebenen dadurch mit weniger Kostern verbunden seien - das konnte Kothe noch nicht beantworten. Bedenken, es könne wegen nicht stattfindender Ausschreibung ein Verdacht von Klüngelei entstehen, teilt sie nicht. Sie begründet dies damit, dass ja die Treuhandstelle des Saarlandes Vertragspartner des Amtes sei.

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