Gefilmt Bürgerklage nach Polizei-Einsatz rückt näher

Saarbrücken · Die Polizei hält an Bild- und Tonaufnahmen fest, mit denen sie Demonstranten in Saarbrücken identifizieren will. Ein Bürger wehrt sich und hat Geld für einen Prozess gesammelt. Er will erreichen, dass die Polizei die Daten löscht.

 „Gegen das Sterben im Mittelmeer – Solidarität mit Geflüchteten“ hieß eine angemeldete Mahnwache (Bild) am 19. Juli. Den anschließenden Protestmarsch stuft die Polizei als illegal ein. Darüber entbrannte ein Streit.

„Gegen das Sterben im Mittelmeer – Solidarität mit Geflüchteten“ hieß eine angemeldete Mahnwache (Bild) am 19. Juli. Den anschließenden Protestmarsch stuft die Polizei als illegal ein. Darüber entbrannte ein Streit.

Foto: BeckerBredel

120 Menschen ziehen durch die City. Sie demonstrieren gegen die europäische Flüchtlingspolitik. Sie meinen, diese Politik sei schuld am massenhaften Tod von Menschen, die in ihrer Not auf gefährlichen Routen übers offene Meer nach Europa gelangen wollen. Tausende sind seit Jahresbeginn bereits im Mittelmeer ertrunken.

Die Polizei richtet unterdessen ihre Kameras bei dem Marsch in der Landeshauptstadt auf die Teilnehmer. Die Ermittler sind davon überzeugt, dass der Protest illegal ist. Darum filmen die Beamten.

Dürfen sie das? Die Polizei verteidigt ihren Einsatz: Die Demonstration nach einer angemeldeten Mahnwache vor der Europa-Galerie war nicht genehmigt. Daher handelten die Teilnehmer illegal. Sollte es während dieser unerlaubten Veranstaltung zu Ausschreitungen kommen, wollen die Fahnder Beweismaterial parat haben, argumentiert im Anschluss ein Sprecher.

Das war am 19. Juli. Und seitdem ist die prekäre Angelegenheit in der Schwebe. So bestätigt Katrin Thomas, Pressesprecherin im saarländischen Innenministerium, dass die Polizei an dem Bildmaterial festhalte. Es bestehe nach wie vor der „Verdacht einer nicht angemeldeten Eilversammlung“. Darum habe die Polizei ein Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Veranstalter eingeleitet. Die Bild- und Tonaufnahmen  lasse das Versammlungsgesetz zu. Diese sollen Fahnder auf einer CD gespeichert und zur Strafakte als Beweismaterial gelegt haben.

Die Ministeriumssprecherin betont auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Aufzeichnungen „als Beweismittel für die Untersuchung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren von Bedeutung sind“.

Die Polizei sagt, sie habe ihre Arbeit getan. Nun sei die Saarbrücker Staatsanwaltschaft am Zug. Wie weit die Anklagevertreter sind, war zum Wochenende nicht zu klären. Diese Behörde ist nach Katrin Thomas’ Angaben auch dafür zuständig, ob die Aufnahmen gelöscht werden.

Heftige Kritik kommt von Betroffenen, in erster Linie von Sven Sonnhalter, der sich gegen die Aufnahmen wehrt. Er fordert von Anfang an,  dass sie gelöscht werden. Bislang aber ohne Erfolg. Denn er hält im Gegensatz zur Polizei die Demo für alles andere als illegal. Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz kann er demzufolge nicht erkennen, da es sich um eine ungeplante Spontanversammlung gehandelt habe. Diese sei mit dem Recht konform.

Die Polizei geht allerdings davon aus, dass es durchaus jemanden gab, der im Vorfeld die Strippen gezogen und die Demonstration initiiert hatte. Sie nahm am Ende auch kurz einen jungen Mann fest, den sie als mutmaßlichen Rädelsfüher ausgemacht hatte.

Sonnhalter lässt nicht locker. Er strebt jetzt eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis an, damit das Filmmaterial vernichtet werden muss. Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken sieht sich dafür nicht zuständig, schreibt deren Sprecher Mario Krah auf Anfrage. „Es handelt sich um eine polizeirechtliche Fragestellung, die dort auch zu entscheiden ist.“ Darum ermittle seine Behörde nicht. Katrin Thomas teilt gleichzeitig mit: „Herr Sonnhalter wurde von der Polizeiinspektion Saarbrücken-St. Johann informiert, dass sein Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde.“

 Die Polizei nahm am Ende des Demonstrationszuges einen Mann (Mitte) fest. Sie sagt, er habe den ungenehmigten Marsch organisiert.

Die Polizei nahm am Ende des Demonstrationszuges einen Mann (Mitte) fest. Sie sagt, er habe den ungenehmigten Marsch organisiert.

Foto: Kai Schwerdt

Sonnhalter hatte via Internet eine Sammelaktion (Foundraising) gestartet, um für eine Klage Geld zusammenzubekommen. Das sei ihm geglückt. Darum werde er die Richter auf jeden Fall bemühen, wenn die Polizei nicht einlenkt. Und dies scheint nicht der Fall zu sein. Sonnhalter unterstreicht: „Wenn ein Ablehnungsbescheid kommt und die Daten nicht gelöscht werden, werde ich klagen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort