Rutschgefahr Bürger müssen Eis und Schnee vor Anwesen räumen

Saarbrücken · Straßen und Gehwege müssen frei von Eis und Schnee sein. Darauf weist der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb hin. Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, die Abschnitte vor ihren Häusern zu reinigen, um Unfälle und Stürze zu vermeiden.

Falls akute Rutschgefahr besteht, ist es vorgeschrieben, mehrmals täglich zu räumen und zu streuen.Für die Reinigung ist grundsätzlich immer der Anlieger, also der Haus- beziehungsweise Grundstückseigentümer, verantwortlich. Dieser muss vor seinem Grundstück Eis sofort und Schnee nach Ende des Schneefalls beseitigen. Bei Glätte müssen sogenannte abstumpfende Streumittel wie Sand oder Splitt gestreut werden. Nur bei Eisregen beziehungsweise an Steigungen oder ähnlichen Gefahrenstellen ist es erlaubt, Streusalz zu verwenden. 

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