Fehlender Brandschutz in Saarbrücken Gebäude brauchen zweite Treppenhäuser

Saarbrücken · Brandschutzbestimmungen können für die Wohnungseigentümer in Hochhäusern der Preußenstraße teuere Folgen haben.

 Einer der drei Hochhauskomplexe in der Saarbrücker Preußenstraße (hier Hausnummer 50 bis 54), die nun zunächst provisorische Feuertreppen anbauen müssen.

Einer der drei Hochhauskomplexe in der Saarbrücker Preußenstraße (hier Hausnummer 50 bis 54), die nun zunächst provisorische Feuertreppen anbauen müssen.

Foto: BeckerBredel

160 Wohnungen sind betroffen: In der Saarbrücker Preußenstraße stehen drei zehnstöckige Hochhauskomplexe, die beiden größeren bestehen aus drei, der kleinere aus zwei aneinandergebauten Hochhäusern. Besitzer sind drei Eigentümergemeinschaften. Als die Häuser 1954 fertig wurden, hat man es mit dem Brandschutz nicht so genau genommen wie heute – was für die heutigen Eigentümer nicht ganz billig werden dürfte. Die neun Treppenhäuser haben Mängel beim Brandschutz, vor allem aber: Jedem Haus fehlt ein zweiter Rettungsweg.

Jetzt müssen zunächst acht provisorische Treppengerüste angebaut werden, die etwa 50 000 Euro Miete im Jahr kosten – pro Turm. Je Wohnung wären das also im Schnitt knapp 210 Euro monatlich. Und was die endgültige Lösung letztlich kosten wird oder wie diese genau aussieht, das steht noch in den Sternen.

Die Vorgeschichte schilderten beim Pressegespräch am Mittwochnachmittag – im Vorfeld einer Versammlung mit den Eigentümern – der Saarbrücker Baudezernent Heiko Lukas, Bauaufsicht-Amtsleiter Sergey Shalayev und für die Berufsfeuerwehr der stellvertretende Leiter Stefan König und Paul Hahn, Leiter Vorbeugender Brandschutz.

Die Gebäude in der Preußenstraße sind über 29 Meter hoch, alle Wohnbauten über 22 Meter Höhe sind vor dem Gesetz Hochhäuser, „und das gilt dann für alle Geschosse, also auch für die unteren“, so der Baudezernent. Die in einer Rechtsvorschrift festgelegte „Normrettungshöhe“ der Feuerwehr-Drehleiterwagen liegt bei 23 Metern, erläuterte König, die Bewohner darüber säßen also bei einem Feuer und nicht mehr zugänglichem Treppenhaus in der Falle. Zwar könne man mit dem Drehleiterkorb in einzelnen Fällen – etwa wenn der Wagen näher ans Haus fährt, als es sein sollte – auch höher kommen, das sei aber zum einen nicht garantiert, zum anderen eben nicht rechtskonform. Und Paul Hahn schilderte, dass es zwar als Spezialanfertigung größere Drehleiterwagen mit höheren Leitern gebe, die aber nicht ausreichend mobil und in Saarbrücken nur eingeschränkt einsetzbar seien. Zudem brauche man dann zwei Stück und müsse mit Stückkosten von etwa 1,1 oder 1,2 Millionen Euro rechnen und auch die Mannschaft entsprechend ausbilden.

Die Mängel, so Lukas, seien bei einer „Gefahrenverhütungsschau“ 2014 deutlich geworden, es folgten Mängelberichte und diverse juristische Schriftwechsel.  – Alles einfach aus Gründen des Bestandsschutzes auf sich beruhen zu lassen, das sei bei Rettungswegen nicht zulässig.

Im Februar 2018 ordnete das Bauaufsichtsamt an, das provisorische und letztlich endgültige zweite Rettungswege angelegt werden müssten. Eigentümer klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht entschied im Juni 2018, das zwar eine „erhebliche Gefahr“ bestehe, die Verantwortung jedoch bei den Eigentümern liege. Das wiederum akzeptierte die Untere Bauaufsicht (UBA) nicht – Shalayev: „Das hätte weitreichende Konsequenzen im Umgang nicht nur mit Hochhäusern, sondern mit allen Sonderbauten wie etwa Kindergärten gehabt.“ Und es widerspreche dem Grundsatz, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Schließlich entschied das Oberverwaltungsgericht im September 2018, dass die bestehenden Treppenhäuser in Sachen Brandschutz „ertüchtigt“ und bis zur endgültigen Lösung provisorische Treppentürme errichtet werden müssen, die Kosten seien verhältnismäßig.

Baudezernent Lukas räumt ein, dass das für einige der Eigentümer finanziell sicher nicht einfach sei, aber es bleibe nichts anderes übrig, zumal man ein Räumen der oberen Etagen „absolut vermeiden“ wolle. Die Hausverwaltungen müssen nun den Bau der Behelfs-Treppentürme veranlassen. Für die endgültige Lösung will der Dezernent einen runden Tisch mit Experten zusammentrommeln.

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