Entscheidung des Landgerichts Kritiker darf Bier nicht „Naziplörre“ nennen

Saarbrücken · Man könne von Rassismus reden, wenn ein Produkt „Black Bitch“ genannt wird, argumentierte das Landgericht im Prozess des Brauhofs Saar gegen den Gastrokritiker Rolf Klöckner, aber das habe nicht zwingend mit Nazis zu tun.

 Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Richterbank eines Saals im Landgericht Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Darf der Gastrokritiker Rolf Klöckner einen Brauer, der eins seiner Dunkel-Biere „Black Bitch“ (also schwarze Schlampe) nennt „Schwachmat“ nennen, ihm eine rechtsextreme oder nationalsozialistische Gesinnung unterstellen, aus dem „Brauhof“ einen „Braunhof“ machen und das Produkt als „Naziplörre“ bezeichnen? Darf er nicht. Und wenn er es dennoch wieder tut, muss er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro oder einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten rechnen. Das hat das Saarbrücker Landgericht am Montag entschieden.