Hund reißt Rehkitz „Das Rehkitz hatte keine Chance“

Bischmisheim · Offenbar tötete ein Hund bei Bischmisheim ein junges Reh. Eine Jägerin fordert von Waldbesuchern: Leint eure Hunde an!

 Ein neugeborenes Reh liegt im Gras. Rehkitze sind im Frühjar und Sommer besonders in Gefahr.

Ein neugeborenes Reh liegt im Gras. Rehkitze sind im Frühjar und Sommer besonders in Gefahr.

Foto: dpa/Jorge Sanz

Ein kurzes Leben fand ein jähes – und schlimmes – Ende: Die Verletzungen waren so schwer, dass das nur wenige Tage alte Kitz in der Nähe von Bischmisheim elend daran zugrunde ging.  Elvira Bier aus Saarbrücken hat das tote Tier entdeckt und sofort den Jagdpächter informiert. Für die Rechtsanwältin und Jägerin steht zum einen fest, dass das junge Reh noch leben könnte. Und zum anderen ist  für sie, wie für den Pächter des Reviers ganz klar, was da bei Bischmisheim passiert war. „Ich hatte mich ja  mit dem Jagdpächter unterhalten. Der sagte, das Kitz sei eindeutig von einem Hund gejagt worden.“

Deshalb geht Bier  mit dem Appell an alle Hundehalter an die Öffentlichkeit, auf Rehe Rücksicht zu nehmen. Gerade in dieser Jahreszeit  bekommen die  Ricken ihre Jungen. Die Muttertiere und ihr Nachwuchs seien wildernden Hunden derzeit mehr oder weniger schutzlos ausgeliefert. Elvira Bier verdeutlicht: „Dies gilt insbesondere für das Kitz, da es im Zweifel nicht vor der Gefahr flüchtet, sondern sich instinktiv wegduckt.“ Das Foto entstand am Abend des 12. Juni. Bier erinnert sich:  „Als ich das Rehkitz fand, war die Totenstarre noch nicht eingetreten, das Ereignis lag also erst wenige Stunden zurück.“

Die Jägerin sagt, es sei im Saarland verboten, vom 1. März bis zum 30. Juni in der „Brut-, Setz-, und Aufzuchtzeit“  Hunde in einem Jagdbezirk unangeleint laufen zu lassen. Das Verbot  gelte außerhalb eingefriedeter Flächen, die die Hunde ohnehin nicht verlassen können. Eine Ausnahme sieht das Landesjagdgesetz nur für gehorsame  Hunde vor.  Sie dürfen dann unangeleint sein, wenn sie „zuverlässig im Bereich der Wege bleiben“.

„Zuverlässig“ bedeutet demnach Folgendes: Der Hund muss kontrollierbar sein, und sein Besitzer muss diese Kontrolle auch ausüben. „Bei einem Verstoß gegen diese Vorschrift liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem Saarländischen Jagdgesetz mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann“, sagt Bier. Wenn ein Hund  ein Tier tötet, könne sogar der Tatbestand der Jagdwilderei erfüllt sein. Dafür sieht das Strafgesetzbuch Geld- und darüber hinaus Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor. Wer oft nachts und in der Schonzeit wildert oder wer das gewerbsmäßig tut, dem drohen wegen eines schweren Falls der Wilderei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Elvira Bier bittet alle Hundehalter um Rücksicht über den schon nahen Stichtag 30. Juni hinaus. Auch danach seien die noch hilflosen Kitze und ihre Mütter auf die Vernunft aller Waldbesucher angewiesen. Nicht zuletzt deswegen gelte für Ricken samt Nachwuchs im Saarland eine Schonzeit bis einschließlich 31. August.  Bier appelliert an die Vernunft und die Tierliebe von Waldbesuchern mit Hunden: „Wer Stress im Revier meidet, der erspart dem Wild Qualen. Es hat von uns allen, und nicht zuletzt von den Hundehaltern, ein Recht auf Fürsorge. Und auf Rücksicht.“

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