Anklage Betrugsanklage gegen Feuerwehrchef

Saarbrücken · Ausrangiertes, aber nicht schrottreifes Dienstauto der Stadt Saarbrücken könnte Josef Schun zum Verhängnis werden.

 A6 Fechinger Talbraºcke wieder offen Die Fechinger Talbraºcke ist wieder frei. Mit einer automatischen Waage gesichert kaðnnen Pkw die Braºcke auf der A6 in Saarbraºcken wieder passieren. Sie war fast 8 Wochen voll gesperrt. Feuerwehrchef Josef Schun an der Schlauchleitung auf der Braºcke.  Foto: Becker&Bredel

A6 Fechinger Talbraºcke wieder offen Die Fechinger Talbraºcke ist wieder frei. Mit einer automatischen Waage gesichert kaðnnen Pkw die Braºcke auf der A6 in Saarbraºcken wieder passieren. Sie war fast 8 Wochen voll gesperrt. Feuerwehrchef Josef Schun an der Schlauchleitung auf der Braºcke. Foto: Becker&Bredel

Foto: BeckerBredel/bub/fb

Ein Verfahrenjagt das nächste im Fall es Saarbrücker Berufsfeuerwehrchefs. Hatte das Verwaltungsgericht in Saarlouis am Donnerstag die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die zeitlich befristete Suspendierung von Josef Schun durch die Landeshauptstadt rechtswidrig war, klagt ihn nun die Saarbrücker Staatsanwaltschaft wegen Betrugs beim Saarbrücker Amtsgericht an. Das wurde am Freitag bekannt. Gleichzeitig wurde ein ähnliches Verfahren in diesem Zusammenhang gegen Saarbrückens Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) „wegen erwiesener Unschuld“ eingestellt.

Dabei dreht sich alles um ein Feuerwehrauto. Hier habe Schun vorgegeben, es handle sich um ein Fahrzeug, dass nur noch Schrottwert habe. Er musste nichts dafür zahlen und verschenkte es an einen Privatfliegerverein. Allerdings soll der Wagen doch noch einen Wert von knapp 2000 Euro gehabt haben. Das teilt Christoph Rebmann, Sprecher der Saarbrücker Staatsanwaltschaft, mit. Damit hätte Schun nicht so ohne Weiteres unentgeltlich an das 1996 erstmals zugelassene Dienstfahrzeug herankommen dürfen.

Der Vorwurf im Einzelnen, so wie ihn die Staatsanwaltschaft darstellt: Demnach soll der heute 41 Jahre alte Schun dem Pirmasenser Aero-Club, bei dem er selbst Mitglied ist, das auszumusternde Feuerwehrauto aus dem Besitz der Landeshauptstadt Saarbrücken überlassen haben. Das war im Juni 2013. Allerdings soll der Peugeot Boxer 230 P in einem „guten Zustand“ gewesen sein. Um kostenlos an den Wagen heranzukommen, soll er nach Ansicht der Ermittlungsbehörde dem damaligen persönlichen Referenten der Rahauschefin Britz gesagt haben, das Auto einem Verein bereitzustellen,  statt es verschrotten zu lassen. Im guten Glauben, dass der Vorgang korrekt überprüft worden sei, erhob Britz auch keine Einwände. Sie war folglich kein Mitwisser dieser Machenschaften. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen die Rathauschefin wurde jetzt auch eingestellt. Nun ist davon auszugehen, dass Britz zentrale Zeugin der Anklage in einem möglichen Prozess gegen Schun sein wird.

Unterdessen habe die Stadt „bereits Schadenersatzansprüche gegen den Verein und den Leiter der Berufsfeuerwehr geltend gemacht“, teilte Stadt-Pressesprecher Thomas Blug mit. Das sei den Angaben zufolge zeitlich mit den Ermittungsverfahren der Staatsanwaltschaft einhergegangen, die nun in die Betrugsklage mündete.

Doch damit lange nicht genug: Nach dem Saarlouiser Verwaltungsgerichtsbeschluss vom Donnerstag stellte die Stadt den Berufsfeuerwehrchef „vorerst vom Dienst frei“, ergänzte Blug. „Die Freistellung vom Dienst erfolgte nach Eingang des Verwaltungsgerichtsbeschlusses.“ Nachdem die Richter das städtische Verbot gegenüber Schun, seine Dienstgeschäfte zu führen, gekippt hatten, hätte er bereits am Freitag seine Stelle wieder antreten können. Mit der erneuten Freistellung kam ihm die Stadtverwaltung allerdings zuvor.

Am Montag steht zudem ein weiterer Gerichtstermin an, bei dem es auch um den Leiter der Saarbrücker Berufsfeuerwehr geht. Dann werden Richter am Landgericht in der Landeshauptstadt bemüht. Demnach will Genot Lehr, Anwalt des geschassten Feuerwehrchefs, erreichen, dass dem Personalratsvorsitzenden der Stadt Saarbrücken, Bernd Schumann, sowie dem saarländischen Landesgruppenvorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft, Detlef Schütz, bestimmte öffentliche Aussagen gegenüber Schun untersagt werden.

Dabei soll es unter anderem zu Äußerungen hinsichtlich gekürzter Urlaubstage sowie um Bewerbungen auf freie Stellen bei der Berufsfeuerwehr nach Schuns vorläufiger Amtspause gehen.

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