Nach Eskalation bei Berufsfeuerwehr Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren im Regionalverband funktioniert wieder

Saarbrücken · Die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren im Regionalverband läuft nach Angaben des Saarbrücker Stadtsprechers wieder normal. Der reguläre Betrieb der Berufsfeuerwehr ist auf Grund des hohen Krankenstandes vorerst weiterhin nicht möglich. Die Freiwillige Feuerwehr in Saarbrücken bleibt mit 17 Mann im Dauereinsatz.

Berufsfeuerwehr Saarbrücken: Feuerwache ist wieder dienstbereit
Foto: BeckerBredel

Die Haupteinsatzzentrale der Saarbrücker Berufsfeuerwehr, die für die Alarmierungen der Freiwilligen Feuerwehren im Regionalverband zuständig ist, ist nach den massenhaften Krankschreibungen der vergangenen Tage einsatzbereit. Das hat Stadtpressesprecher Thomas Blug am Samstagabend (13. April) mitgeteilt. Demnach laufe bereits seit Freitagabend dort der Regelbetrieb.

Die Freiwilligen Feuerwehren im Regionalverband seien im regulären Alarmzustand.

Notrufe aus dem Regionalverband wurden wegen des Personalengpasses nicht mehr von der Alarmzentrale der Feuerwache I der Berufsfeuerwehr angenommen, sondern an die Leitstelle auf dem Winterberg weitergeleitet.Sie ist üblicherweise für die Landkreise zuständig. Blug spricht nun von normalem Betrieb.

Seit Samstag sei zudem eine Löscheinheit (zwei Einsatzfahrzeuge) auf der Feuerwache I im Hessenweg besetzt. Die Rettungswagen sollen trotz des Personalengpasses durchgehend im Dienst gewesen sein.

Allerdings schließt der Pressesprecher einen regulären Einsatzbetrieb der Berufsfeuerwehr „aufgrund des hohen Krankenstandes“ vorerst aus. Von 31 planmäßig vorgesehenen Kollegen seien Samstagnachmittag 18 im Dienst gewesen.

Zu den gehäuften Krankmeldungen war es nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Saarlouis gekommen, wonach der bei Teilen der Belegschaft umstrittene Feuerwehrchef Josef Schun umgehend seinen alten Posten zurückbekommen sollte. Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) hatte ihn von dieser Stelle zuerst freigestellt. Nach ersten Richtersprüchen kehrte er auf eine neugeschaffene Stelle im Rathaus zurück.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) stoppte am Freitag Schuns Rückkehr an die Feuerwehrspitze vorläufig. Damit verbunden ist die Maßgabe, dass alle krankgeschriebenen Feuerwehrleute bis Dienstagmittag von einem Amtsarzt untersucht werden.

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