Arbeitskammer Behinderte sollen mehr Rechte bekommen

Saarbrücken · Arbeitskammer fordert von der Landesregierung mehr Barrierefreiheit.

Die Arbeitskammer begrüßt den Entwurf der Landesregierung für ein neues Behindertengleichstellungsgesetz als einen Schritt in die richtige Richtung, fordert aber mehr Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen. „Der vorliegende Gesetzentwurf geht an vielen Stellen nicht über Absichtserklärungen und Soll-Bestimmungen hinaus. Ein auf allen Ebenen überzeugendes Bekenntnis zur Verwirklichung der vollen Teilhabe der Menschen mit Behinderung fehlt“, sagt Jörg Caspar, Vorstandsvorsitzender der Arbeitskammer des Saarlandes.  Außerdem fehlen Sanktionsmöglichkeiten, wenn Barrierefreiheit nicht eingehalten wird.

Der Paradigmenwechsel hin zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung muss noch in vielen Bereichen mit Nachdruck vorangetrieben werden. Dies geht aus Sicht der Arbeitskammer nicht ohne den zusätzlichen Einsatz finanzieller Ressourcen. „Finanziert werden darf nicht die Behinderung, sondern finanziert werden muss deren Überwindung“, fordert Caspar.

Insbesondere in den Bereichen Bau und Verkehr fordert die Arbeitskammer die Barrierefreiheit verpflichtend zu regeln. „Barrierefreiheit kommt letztendlich allen zugute – Menschen mit Behinderung, aber auch älteren Menschen oder Eltern mit Kleinkindern. Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist im Endeffekt günstiger, als Häuser und Wohnungen im Nachhinein umzubauen“, betont Caspar. Die Arbeitskammer fordert deshalb  bei Nicht-Einhaltung der Barrierefreiheit gesetzliche Sanktionsmöglichkeiten. Wirtschaftliche Interessen dürfen hier nicht handlungsleitend sein.

Mit einem neuen Behindertengleichstellungsgesetz will die Landesregierung die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft verbessern. Das Gesetz wurde im November in erster Lesung vom Landtag angenommen. Vergangene Woche fand das Anhörungsverfahren im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie statt. Mit dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) soll die Barrierefreiheit verbessert und damit die umfängliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Die Verwirklichung von Barrierefreiheit gehört zu den zentralen Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention,   die sowohl von der Europäischen  als auch von Deutschland seit zehn Jahren als geltendes Recht zu beachten ist. „Barrierefreiheit gilt als Grundvoraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Es ist beschämend, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, vieles noch immer nicht umgesetzt ist“, teilt die Arbeitskammer des Saarlandes mit.

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