Nach folgenschwerem Sportunfall Auch Krankenkasse bestätigt Ärztepfusch

Saarbrücken · Fußballer Stefan Schmidt hätte den rechten Unterschenkel nicht verlieren müssen. Diese Einschätzung eines Facharztes bestätigt nun auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen.

 Wieder am Ball: Nach folgenschweren Sportunfall und Komplikationen nach der Operation am 24. Mai 2017 hat Stefan Schmidt den rechten Unterschenkel verloren. Jetzt spielt er wieder Fußball.

Wieder am Ball: Nach folgenschweren Sportunfall und Komplikationen nach der Operation am 24. Mai 2017 hat Stefan Schmidt den rechten Unterschenkel verloren. Jetzt spielt er wieder Fußball.

Foto: Stefan Schmidt

Es war ein folgenschwerer Sportunfall, der für einen jungen Fußballer tragisch endete, sein Leben völlig auf den Kopf stellte: Im Zusammenhang mit dem seitdem körperbehinderten Stefan Schmidt sieht sich das Evangelische Stadtkrankenhaus in Saarbrücken immer weiteren Vorwürfen etwaiger Behandlungsfehler ausgesetzt.

Denn nicht nur der ehemalige DFB-Arzt Dr. Stefan Schuh aus Völklingen spricht von Ärztepfusch an dieser Klinik (wir berichteten). Ein Gutachten untermauert dies jetzt zudem. Erstellt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

Auftraggeber ist die IKK Südwest. Bei ihr ist der heute 25-Jährige versichert. Im Juni vergangenen Jahres verlor er wegen schwerwiegenden Komplikationen nach einer Operation im Evangelischen Krankenhaus den rechten Unterschenkel. Seitdem kämpft er  mit seinem Saarbrücker Anwalt Marc Herbert um Schmerzensgeld. Bislang erfolglos.

Der MDK-Sachverständige beanstandet im der SZ vorliegenden Gutachten: „Die Behandlung (...) erfolgte hier nicht mit der notwendigen ärztlichen Sorgfalt.“ Insbesondere bezieht er sich darauf, dass Ärzte im Evangelischen Krankenhaus das Kompartmentsyndrom nicht rechtzeitig festgestellt haben sollen.

Worum handelt es sich dabei? Das Muskelgewebe schwillt durch erhöhten Druck an und schädigt Nerven, Blutgefäße und damit die Muskeln selbst. Bei Schmidt hatte dies dramatische Auswirkungen: Es starb Gewebe ab. Der damalige Kicker beim Kreisligisten FC St. Arnual erlitt eine Blutvergiftung und war zeitweise sogar in Lebensgefahr. Seinen Unterschenkel, den er sich beim unglücklichen Zusammenstoß mit einem gegnerischen Spieler des SV Schafbrücke während einer Partie am 24. Mai 2017 gebrochen hatte, mussten ihm Ärzte amputieren.

Das Kompartmentsyndrom war nach der Operation des Unterschenkelbruchs eingetreten und „wurde hier nicht rechtzeitig erkannt“, heißt es in dem Gutachten weiter. Dabei hätte der behandelnde Mediziner aus Erfahrung darauf achten müssen, dass es dazu kommen kann. Außerdem habe der Patient mehrfach über eindeutige Beschwerden geklagt, die aber ignoriert worden seien. Über Stunden hinweg sei der Zustand des Patienten nicht dokumentiert worden. Der MDK-Sachverständige: „Die fehlende Überwachung stellt einen Fehler dar, der letztlich zum Verlust des Beines geführt hat und einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.“

Und auf die Frage von Schmidts Anwalt Marc Herbert an den MDK, ob die Dokumentation als ausreichend angesehen wird, heißt es kurz und bündig: „Nein.“

Bislang weist der Träger des Evangelischen Krankenhauses, die Stiftung Kreuznacher Diakonie, jegliche Verantwortung zurück. Deren Rechtsanwalt Sven Lichtschlag-Traut aus Saarbrücken ließ in einem Schreiben bereits wissen, dass er die Schmerzensgeldklage des jungen Sportlers für unbegründet hält. „Dem Kläger stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, weil Fehler seitens der Ärzte nicht nachzuweisen seien. Überdies halte er die Forderung von 100 000 Euro für überzogen. Denn wie einem Fernsehbericht „entnommen werden kann, hat es der Kläger geschafft, einen Weg zu finden, wie er gut mit seiner Behinderung umgehen kann“, heißt es in dem Schreiben von Lichtschlag-Traut.

„Einen Rückschluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes zu ziehen, ist in höchstem Maße zynisch und unanständig“, kontert Schmidt Rechtsvertreter Herbert. Das geforderte Schmerzensgeld sei keinesfalls übersetzt und „bewegt sich eher am unteren Rand des Vertretbaren“.

Die Stiftung Kreuznacher Diakonie schweigt zu den Vorwürfen.

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