Arbeitslos-Definitionen Arbeitslos – was die Arbeitsagentur darunter versteht

Saarbrücken · Arbeitslose und Arbeitsuchende sind Begriffe, die bei der Bundesagentur für Arbeit eine genau definierte Bedeutung haben – und diese Bedeutung unterscheidet sich stark von dem, was die Bürger darunter verstehen.

Arbeitslose und Arbeitsuchende sind Begriffe, die bei der Bundesagentur für Arbeit eine genau definierte Bedeutung haben – und diese Bedeutung unterscheidet sich stark von dem, was die Bürger darunter verstehen.

Als Arbeitslose bezeichnet die Agentur nur die Leute, die keinen Job haben, sich bei der Agentur als „arbeitsuchend“ gemeldet haben, Arbeitslosengeld eins (ALG 1) beziehen und der Agentur dauernd nachweisen, dass sie ständig Bewerbungen verschicken und Vorstellungsgespräche haben. Andernfalls gibt die Agentur ihnen kein Arbeitslosengeld eins. mehr. Das  ALG 1 bekommt man aber nur, wenn man zuvor 18 Monate am Stück einen Job hatte, bei dem Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt wurden.

 Als Arbeitsuchende bezeichnet die Agentur erstens die oben definierte Gruppe der Arbeitslosen; zweitens Leute, die Hartz-IV beziehen und als „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ eingestuft sind (Langzeitarbeitslose); drittens Leute, die nur noch ihre Kündigungsfrist abarbeiten und sich bereits arbeitsuchend gemeldet haben; viertens Leute, die als Selbstständige Geld verdienen, aber eine Anstellung suchen; fünftens Leute, die einen Job haben (womöglich Vollzeit) und dabei so wenig verdienen, dass sie vom Jobcenter zusätzlich Hartz-IV bekommen, sogenannte Aufstocker. Das Jobcenter kann sie jederzeit zwingen, einen anderen, besser bezahlten Job anzunehmen.

Unterbeschäftigt sind laut Agentur erstens die „registrierten Arbeitslosen“, zweitens „Teilnehmer an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen“, drittens „die Nutzer von vorruhestandsähnlichen Regelungen“.

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