Nach Attacke neue Details Mutmaßlicher Messerstecher ist bereits seit Frühjahr im Visier der Fahnder

Altenkessel · Nicht zum ersten Mal ist ein junger Mann der Polizei aufgefallen, der am Dienstagabend in Altenkessel einen Rentner mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll. Entsprechende Informationen bestätigte am Mittwochvormittag ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Saarbrücken.

 Am Tatort in Altenkessel nach der Bluttat: Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften.

Am Tatort in Altenkessel nach der Bluttat: Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften.

Foto: BeckerBredel

Demnach war es bereits im Frühjahr zu einem heftigen Streit mit einem anderen Nachbarn gekommen, der allerdings nicht blutig endete. Die Beteiligten zeigten sich daraufhin gegenseitig an. Die Ermittler gehen Vorwürfen der Bedrohung nach.

Unterdessen wurden weitere Details zu dem brutalen Vorfall am Dienstag bekannt, obwohl der Inhaftierte bislang schweige. Demnach soll der Attacke ein lautstarker Streit vorausgegangen sein. Darauf stach nach Polizeiangaben der 22-Jährige mehrfach auf sein 73 Jahre altes Opfer ein. Er flüchtete und griff auf einem benachbarten Grundstück einen 67-Jährigen an. Diesem fügte er dabei leichte Blessuren zu. Ein weiterer Mann kam dem Angegriffenen zur Hilfe und verjagte den Täter. Wenig später schnappte die Polizei zu und verhaftete den mutmaßlichen Messerstecher.

Messerattacke in Altenkessel: Polizei und Notarzt im Einsatz
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Nach Messerattacke Einsatz von Polizei und Rettungssanitätern

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Foto: BeckerBredel

Laut Polizei stellte ein Arzt am Mittwoch beim Tatverdächtigen den Verdacht einer akuten psychischen Störung fest. Daher wurde der Mann nach der Vorführung beim Amtsrichter in einer Klinik untergebracht. Das Motiv für die Tat sei weiterhin unklar. Der Beschuldigte machte zum Vorwurf des versuchten Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung keine Angaben.

Zurzeit ermittelt die Polizei wegen eines Tötungsdeliktes. Ob ein Gericht während einer späteren Verhandlung über versuchten Totschlag oder versuchten Mord zu urteilen hat, geht von der Anklage der Staatsanwaltschaft aus. Und die stützt sich auf die Ermittlungsergebnisse. Ebenso könnte ein Sachgutachten einfließen, welches etwas zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aussagt.

Das mit mehreren Messerstichen malträtierte Opfer musste noch in der Nacht operiert werden. Mittlerweile schwebe es nicht mehr in Lebensgefahr. Allerdings bleibe wegen des Alters und wegen der schweren Verletzungen ein Risiko.

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