Infos über die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern

Alt-Saarbrücken · Mit dem sogenannten "Elternunterhalt" beschäftigt sich ein Vortrag, zu dem die Volkshochschule (VHS) einlädt. Die VHS erläutert: Elternunterhalt wird dann fällig, wenn die Eltern ihren Lebensunterhalt, etwa aufgrund von Pflegebedürftigkeit , nicht mehr selbst bestreiten können. Soweit die Eltern Sozialhilfeleistungen erhalten, versuchen die Träger der Sozialhilfe , die Kinder für die Kosten in Haftung zu nehmen.

Referent der Informationsveranstaltung ist Rechtsanwalt Jörn Kalkoffen. Er informiert über die komplexe Rechtslage und erklärt, welches Einkommen und welches Vermögen von den Kindern zur Deckung des Unterhalts ihrer Eltern einzusetzen ist.

Die Veranstaltung ist am Donnerstag, 3. November. Sie beginnt um 19.30 Uhr bei der VHS Regionalverband Saarbrücken in der Talstraße 8 bis 10; Unkostenbeitrag: 8 Euro. Anmeldung bei Drago-Paul Barth, Tel. (06 81) 5 06 43 41 oder per E-Mail an drago-paul.barth@rvsbr.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort