Ärzte im Saarland Bei 23 Patienten Behandlungsfehler anerkannt

Saarbrücken · Stand der Anträge nach Angaben der Landesärztekammer bleibt auf Vorjahresniveau.

 Behandlungsfehler durch Mediziner: Landesärztekammer erkennt 23 Fälle an. (Symbolbild)

Behandlungsfehler durch Mediziner: Landesärztekammer erkennt 23 Fälle an. (Symbolbild)

Foto: dpa/Georg Wendt

Im Saarland sind im vergangenen Jahr bei 23 Patienten Behandlungsfehler anerkannt worden. Wie die Ärztekammer des Saarlandes am Mittwoch (3. April) mitteilte, bestand somit bei etwa einem guten Drittel der insgesamt 65 bearbeiteten Fälle ein begründeter Anspruch. Vermutet ein Patient einen Behandlungsfehler, kann er sich an die „Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern“ wenden. Dort beurteile ein Gutachter, ob der Antrag begründet sei und damit ein Behandlungsfehler anerkannt werde, sagte der Sprecher der Landesärztekammer.

2018 hatten Patienten insgesamt 143 Anträge gestellt. Die Zahl blieb laut Landesärztekammer im Vergleich zu 2017 in etwa konstant (142 Anträge). Der überwiegende Anteil (92,5 Prozent) der Fälle gehe auf vermutete Behandlungsfehler im Klinikbereich zurück, der Rest auf niedergelassene Ärzte. Am häufigsten hatten sich Patienten aus dem Saarland an die Schlichtungsstelle gewandt, bei denen Arthrose diagnostiziert worden war.

Ein begründeter Anspruch besteht laut Landesärztekammer, wenn die Schlichtungsstelle einen Behandlungs- beziehungsweise Aufklärungsfehler anerkennt und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Behandlung und entstandenem Schaden bejaht wird.

(dpa)
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