Ärger im Urlaub Wie Bürger zu ihrem Recht kommen

Saarbrücken · Viele Menschen aus dem Regionalverband verreisten in den Ferien. Wenn Veranstalter zu viel versprochen hatten, hilft die Verbraucherzentrale.

 Manche Urlauber aus der Region mussten an ihrem Ferienort mit Bestürzung feststellen, dass dort eine Baustelle die Idylle störte – obwohl der Reiseveranstalter ihnen davon nichts gesagt hatte.

Manche Urlauber aus der Region mussten an ihrem Ferienort mit Bestürzung feststellen, dass dort eine Baustelle die Idylle störte – obwohl der Reiseveranstalter ihnen davon nichts gesagt hatte.

Foto: dpa-tmn/Hilke Segbers

Wenn der langersehnte Urlaub nicht hält, was er verspricht, ist das ärgerlich. Damit es eine Entschädigung gibt, müssen Urlauber aber bestimmte Regeln beachten. Das schreibt die Saarbrücker Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung.

Zunächst muss es sich tatsächlich um einen Reisemangel handeln. Elif Tanto, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale, empfiehlt daher schon vor der Buchung, sich die Reiseangebote ganz genau anzusehen. „Reiseveranstalter nutzen oft eine Art Geheimsprache“, sagt Elif Tanto.

Der Begriff Meerseite sei beispielsweise nicht gleichzusetzen mit Meerblick. Wenn im Katalog von einem naturbelassenen Strand die Rede ist, könne sich hinter dieser Formulierung auch ein schmutziger Kieselstrand verbergen.

Trete im Urlaub hingegen ein echter Mangel auf, so müsse der Urlauber schnell handeln. Betroffene sollten den Reisemangel unverzüglich dem Reiseveranstalter beziehungsweise dessen örtlichem  Beauftragten melden.

Außerdem sollten sie auch eine Frist zur Beseitigung des Mangels setzen. „Viele Urlauber machen den Fehler, sich statt an den Reiseleiter, an die Hotelrezeption zu wenden“, sagt Beraterin Tanto. Das sei falsch. Bei weiteren Fragen helfen die Berater der Verbraucherzentrale Saarbrücken.

Die Saarbrücker Verbraucherzentrale hat ihren Sitz in der Trierer Straße 22 in Saarbrücken. Weitere Informationen zum Thema gibt’s unter Tel. (06 81) 5 00 89 15, oder nach E-Mail an vz-saar@vz-saar.de oder über die Internetseite der Verbraucherzentrale.

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