Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung 35 Tennis-Vereine unterstützen Klage gegen Corona-Verordnung

Saarbrücken · Tennisclubs und Einzelspieler bemühen die Juristen und das Verwaltungsgericht in Saarlouis, um trotz Corona-Pandemie und Kontaktbeschränkungen wieder mit der  gelben Filzkugel auf Freiplätzen  aufschlagen zu dürfen.

35 Tennis-Vereine im Saarland unterstützen Klage gegen Corona-Verordnung
Foto: dpa/Marijan Murat

Der St. Ingberter Rechtsanwalt und aktive Tennisspieler Professor Guido Britz hat jetzt nach eigenen Angaben beim Verwaltungsgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Saarland eingereicht. Der Tennisclub aus dem St. Wendeler Stadtteil Winterbach und Britz als Privatmann treten  als Antragssteller auf.   Ihr Ziel: Die Richter sollen im Eilverfahren feststellen, dass entgegen der jüngsten Corona-Allgemeinverfügung der Landesregierung Tennisplätze im Freien wieder betrieben und bespielt werden dürfen. Demnach also das Tennisspielen mit einer anderen Person zu Trainings- und Freizeitzwecken zulässig ist.