Saarbrücker Vorsichtsmaßnahme Maskenpflicht in Kaltenbachstraße

Saarbrücken · Die Stadtverwaltung reagiert auf die Beschwerden vom vergangenen Wochenende.

 Die Kaltenbachstraße am Donnerstag. Mittags, abends und an sonnigen Wochenenden kann es dort sehr eng werden.

Die Kaltenbachstraße am Donnerstag. Mittags, abends und an sonnigen Wochenenden kann es dort sehr eng werden.

Foto: BeckerBredel

Eine Maskenpflicht verhängte die Saarbrücker Stadtverwaltung am Donnerstag in der Kaltenbachstraße zwischen St. Johanner Markt und Gerberstraße. Diese gilt zunächst bis Freitag, 5. März, täglich von 11 bis 24 Uhr – und zwar für alle, die älter sind als sechs Jahre. Die Stadt-Pressestelle erläutert: „Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ist ausreichend. Plakate weisen auf die neue Regelung hin.“ In Anbetracht des „hohen Besucheraufkommens“ in der Kaltenbachstraße sei die Maskenpflicht nötig, um „Bürgerinnen und Bürger dort vor dem Corona-Virus“ zu schützen. Von dieser Pflicht befreit sind nur Menschen, die aus „gesundheitlichen Gründen“ keine Maske tragen können.

Damit reagierte die Stadt auf die Beschwerden vom vergangenen Wochenende. Sowohl am Samstag als auch am Sonntag musste die Polizei mehrere größere Gruppen auflösen, die in der engen Kaltenbachtstraße standen – mit Getränken, die sie sich vor Ort besorgt hatten (die SZ berichtete).

Die Stadt beruft sich auf die aktuelle Rechtsverordnung des Landes. Laut Stadt-Pressestelle „ermächtigt“ die Rechtsverordnung „die Ortspolizeibehörden dazu, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen anzuordnen“.

Die Kaltenbachstraße, so erläutert die Stadt-Pressestelle, „ist aufgrund der dortigen Betriebe, die überwiegend Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, stark frequentiert“. Den ganzen Tag über – aber besonders um die Mittagszeit und am Abend – stünden in der Kaltenbachstraße viele Leute Schlange: „Oftmals werden Speisen und Getränke dann in unmittelbarer Nähe verzehrt, in den späten Abendstunden werden häufig auch alkoholische Getränke konsumiert, wodurch sich Personenansammlungen in der Kaltenbachstraße ergeben. Die neue Regelung zum Tragen einer Maske soll Passanten daran erinnern, Speisen und Getränke nicht vor Ort zu konsumieren.“

Am vergangenen Wochenende mit seinen frühlingshaften Temperaturen sei es in der Kaltenbachstraße besonder heiß hergegangen. Und dabei sei deutlich geworden, dass in der engen Kaltenbachstraße „der Mindestabstand nicht überall eingehalten werden kann“. Vor allem die Warteschlangen an den Gastronomiebetrieben sorgten dafür, dass es schwer ist, dort unter Wahrung der Mindestabstands vorbeizugehen. „Daher“, so folgert die Stadt-Pressestelle, „müssen die Hygienevorschriften an dieser Stelle nachjustiert werden, um einen höheren Infektionsschutz von Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten“.

Die Polizei hatte im Gespräch mit der SZ am Montag angekündigt, gemeinsam mit dem Kommunalen Ordungsdienst (KOD) für die nächsten Wochenenden ein Kontroll-Konzept zu erarbeiten, „um auf Situationen wie in der Kaltenbachstraße adäquat zu reagieren“. Auch die Stadt hatte hatte am Montag bereits Konsequenzen angekündigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort