Vorsichtsmaßnahme im Corona-Jahr Saarbrücken verhängt Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen am Weihnachtsmorgen

Heiligmorgen, das verhieß bislang ein erstes feucht-fröhliches Beisammensein mit Freunden auf dem St. Johanner Markt. Im Corona-Jahr ist dort Alkohol tabu.

 Heiligmorgen am St. Johanner Markt, wo vor fast genau einem Jahr viel los war. Alkohol ist dort diesmal tabu.

Heiligmorgen am St. Johanner Markt, wo vor fast genau einem Jahr viel los war. Alkohol ist dort diesmal tabu.

Foto: BeckerBredel

Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden und das Infektionsrisiko zu senken, erlässt die Stadt Saarbrücken für Donnerstag, 24. Dezember, 11 bis 16 Uhr, ein Alkoholverbot.

In dieser Zeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen verboten: St. Johanner Markt, Katholisch-Kirch-Straße, Türkenstraße, Saarstraße bis zur Kreuzung Am Stadtgraben, Kappenstraße, Kaltenbachstraße bis zur Kreuzung Gerberstraße, Kronenstraße, Evangelisch-Kirch-Straße, Fröschengasse, Am Stiefel, Cora-Eppstein-Platz. Der Stadt zufolge haben sich gerade diese Bereiche in den vergangenen Jahren zu Treffpunkten für Feiernde entwickelt. Das Alkoholverbot sei nötig, um Infektionsketten zu unterbrechen und die Bevölkerung zu schützen.

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