Saarbrücken Dudweiler Bürger sollen Straßenausbau mitbezahlen

Dudweiler · Grundstückseigentümer aus der Saarbrücker Straße sind entsetzt über die Bescheide, mit denen die Stadt sie zur Kasse bittet.

Saarbrücken-Dudweiler: Bürger sollen Straßenausbau mitbezahlen
Foto: dpa/Jan Woitas

Bernd und Mona Hoffmann verstehen die Welt nicht mehr. Die Eheleute wohnen in der Saarbrücker Straße in Dudweiler, in der Nähe des Getränkehandels. Anfang Dezember flatterte ein Bescheid der Stadtverwaltung in ihren Briefkasten – sie sollen sich als Haus-Eigentümer an den Kosten des Straßenausbaus beteiligen. Doch die Sanierung liegt bereits einige Jahre zurück.

„Das versteht hier keiner in der Straße“, sagt Bernd Hoffmann verärgert. Wie er sich erinnert, sei der Beschluss zur Sanierung vor rund zehn Jahren gefasst worden, dann kam die eigentliche Sanierung, danach habe die Stadt noch ihre Frist zur Erhebung der Bescheide einhalten müssen. Nach seinen Informationen, so erklärt Hoffmann, würden Beträge von bis zu 40 000 Euro für Gewerbetreibende entstehen.

„Es werden mehr oder minder Existenzen ruiniert“, sagt Hoffmann. Er weist darauf hin, dass es bei einer Bürgerversammlung vor rund zehn Jahren hieß, es würden maximal 1500 Euro in Rechnung gestellt. Zwar böte die Stadt an, dass man auch in Raten zahlen könne, doch: „Das funktioniert einfach nicht.“ Als Vater von drei Kindern wisse er aus eigener Erfahrung, wie schwer es sei, einen monatlichen Abschlag von beispielsweise 350 Euro zu entrichten. Grundsätzlich umfasse die Zahlungsaufforderung einen Zeitraum von vier Wochen.

Mona Hoffmann wiederum hatte sich mit einer E-Mail kurz nach Erhalt des Bescheides an Oberbürgermeister Uwe Conradt gewandt. Sie habe darauf hingewiesen, dass die Baustelle ja bereits 2013 abgeschlossen wurde, als Grundlage des Bescheides jedoch der 16. Juni 2015 angegeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt seien innerhalb der Baumaßnahme noch Bäume gepflanzt worden, „die aber keiner haben wollte“. Ihre Meinung: „Würde dieses Datum nicht herangezogen werden, wären die Forderungen längst verjährt.“

Mit den Antworten von Bürgerreferent Sascha Kaster sei sie mehr als unzufrieden. Er ließ unter anderem mitteilen, dass bei der Informationsveranstaltung 2011 „keine Widerstände aus den Reihen der damals anwesenden Bürger gegen die Planung bekannt“ seien. Die Kostenschätzungen seien seinerzeit nur unter Vorbehalt genannt worden. „Erst nach Eingang der sogenannten letzten Unternehmerrechnung am 16. Juni 2015 war die Voraussetzung für die Ermittlung des umlagefähigen Aufwands erfüllt“, heißt es weiter. Nun möchten sich die Hoffmanns und weitere Bürger mit einem offenen Brief an die Verwaltung wenden.

Auf SZ-Nachfrage teilte Stadt-Pressesprecher Thomas Blug mit: „Die Kritik der Anwohner können wir nachvollziehen. (…) Wenn jemand nachweislich nicht dazu in der Lage ist, die entsprechende Summe in Raten innerhalb von zwölf Monaten zu zahlen, ist nach Prüfung durch den Fachbereich beziehungsweise die Stadtkasse auch eine Verlängerung möglich.“ Grundlage für die Berechnung eines Zuschusses sei die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in Saarbrücken (Strabs).

In der Saarbrücker Straße würden je nach Grundstücksgröße überwiegend Beiträge zwischen 750 Euro und 4000 Euro anfallen. Lediglich bei einzelnen großen Grundstücken könnten Beiträge auch zwischen 7000 und 14 000 Euro entstehen. Er fügt hinzu: „Uns ist nicht bekannt, dass einzelne Eigentümer bis zu 40 000 Euro zahlen müssten.“

Zur Dauer der Erhebung der Beiträge erklärt Blug, dass jedes Grundstück gesondert beurteilt werden müsse, da für das Abrechnungsgebiet kein Bebauungsplan existiere. Die gesetzlich geregelte Frist dafür betrage vier Jahre und beginne mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Beitrag entstanden ist. „Die letzte Unternehmerrechnung ging im Juni 2015 ein, die Frist zur Beitragserhebung endete damit am 31.12.2019“, erläutert Blug.

In der Landeshauptstadt würden vergleichsweise selten Straßenausbaubeiträge erhoben. Von den etwa 1800 Straßen und Plätzen würden jährlich nur etwa eine bis zwei Straßen erneuert und nach der Strabs abgerechnet. Die restlichen Straßen werden je nach Priorität instand gesetzt, ohne die Anlieger direkt finanziell zu belasten. Bei den Straßen, für die Beiträge anfallen, handele es sich außerdem meist um Anlieger- beziehungsweise Erschließungsstraßen. „Eine grundhafte Erneuerung sorgt in der Regel für mehr Verkehrsberuhigung, Lärm- und Abgasreduzierung. Das kommt den Anwohnern zugute und steigert den Wert des Eigentums“, erläutert Blug. Darüber hinaus sieht die Strabs eine Beteiligung der Anlieger am Ausbau der Straße nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vor. Die Anlieger der Saarbrücker Straße zum Beispiel mussten keinen Beitrag zur Erneuerung der Straße leisten, sondern nur für die Gehwege, Beleuchtung und Ähnliches – und dies auch nur zu bestimmten Prozentsätzen.

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