Saarbrücken Amtsrichter lobt neuen Wahlrechtsentwurf

Saarbrücken · Vor der Anhörung im Innenausschuss hagelte es allerdings Kritik vom saarländischen Behindertenverband.

  Der Landtag überarbeitet das saarländische Wahlrecht.

Der Landtag überarbeitet das saarländische Wahlrecht.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Die Neufassung des saarländischen Wahlrechts vermeidet einen gewichtigen Fehler der Vergangenheit. Das erklärte der Saarbrücker Amtsrichter Gero Bieg vor dem Innenausschuss des Landesparlamentes am Donnerstag bei einer Anhörung. Der Sachverständige nahm aus der Sicht der Gerichte zu dem diskutierten Gesetzesentwurf Stellung. Die Überarbeitung des Wahlrechts ist für die Landes- und Kommunalebene nötig, da es bestimmte Personengruppen pauschal von der Wahl ausschließt. Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang des vergangenen Jahres als grundgesetzwidrig befunden.