Einschränkungen wegen Coronavirus Regierung zögert mit Entscheidung zu geplanten Großveranstaltungen

Saarbrücken · Klar ist: Großveranstaltungen dürfen wegen des Coronavirus bis 31. August nicht stattfinden. Nur, ab wann ist eine Veranstaltung eigentlich „groß“?

 Die viertägige Open-Air-Reihe an Pfingsten auf der Alm in Landsweiler-Reden zieht jedes Jahr tausende Besucher an. Ob sie in diesem Jahr stattfindet, ist noch unklar.

Die viertägige Open-Air-Reihe an Pfingsten auf der Alm in Landsweiler-Reden zieht jedes Jahr tausende Besucher an. Ob sie in diesem Jahr stattfindet, ist noch unklar.

Foto: Alm Event Gastro

Ab wann ist ein Konzert oder eine Show eine Großveranstaltung? Und unter welchen Vorkehrungen dürfen kleinere Veranstaltungen bis zum 31. August durchgeführt werden? Seitdem Mitte April auch im Saarland Großveranstaltungen bis 31. August verboten wurden, wartet die Branche der Region darauf, dass ihnen die Landesregierung diese brennenden Fragen beantwortet. Denn erst nach dem Vorliegen einer konkreten Verordnung können sie wieder zuverlässig planen oder müssen weitere Veranstaltungen absagen.