Öffnungen im Rahmen des Saarland-Modells Saar-Regierung öffnet am 31. Mai Hotels und Innengastronomie

Saarbrücken · Weitere Freizeitaktivitäten im Freien sind schon ab Montag möglich. Der Kreis Saarlouis bleibt wegen hoher Corona-Zahlen vorerst ausgenommen.

 Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Ministerpräsident Tobias Hans (CDU).

Foto: BeckerBredel

Angesichts sinkender Corona-Zahlen will die saarländische Landesregierung die Corona-Regeln lockern. Wie Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Vize-Regierungschefin Anke Rehlinger (SPD) am Mittwoch bekanntgaben, soll ab 31. Mai die Innengastronomie öffnen – auf Basis von negativen Schnelltests. Zudem sollen dann Hotels und Campingplätze wieder Gäste beherbergen dürfen.

Bereits ab 24. Mai sollen mit negativem Schnelltest Strandbäder öffnen und Freizeitaktivitäten mit bis zu zehn Personen wieder möglich sein, ebenso  Singen und Musizieren im Freien, wie Ministerpräsident Hans betonte.

Die Testpflicht im Einzelhandel bleibt dagegen vorerst bestehen. Und das, obwohl die landesweite Inzidenz bereits seit fast einer Woche unter 100 liegt. Im ursprünglichen Saarland-Modell war unter einer Inzidenz von 100 eigentlich eine Aufhebung der Testpflicht im Einzelhandel vorgesehen. Auch Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen über die Vorgaben des Saarland-Modells hinaus sind vorerst nicht vorgesehen.

Im Landkreis Saarlouis können die beschlossenen Lockerungen vorerst noch nicht umgesetzt werden. Dafür muss erst die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an fünf Werktagen in Folge unter 100 liegen – so lange gilt noch die Bundesnotbremse. Stand Donnerstagmorgen liegt die Inzidenz im Kreis Saarlouis bei 113,7. In den Kreisen Merzig-Wadern, St. Wendel und Neunkirchen gelten dagegen schon wieder die Regeln der Landesregierung. Im Saarpfalz-Kreis ist das ab Freitag, im Regionalverband Saarbrücken ab Samstag der Fall. In diesen fünf Kreisen können die nun beschlossenen Lockerungen also umgesetzt werden – sofern die Zahlen nicht wieder über 100 steigen.

Die Testpflicht gilt generell nicht für vollständig Geimpfte beziehungsweise von einer Corona-Infektion Genesene.

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