Corona-Krise Saar-Ministerrat schließt Bordelle, Saunen, Bars und Discos ab sofort

Saarbrücken · Der Ministerrat des Saarlandes hat neue drastische Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise verabschiedet. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe.

(Symbolfoto)

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Foto: dpa/Felix Kästle

Unter Leitung von Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) wurden heute in einer Sondersitzung des Ministerrates weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen.

Die sofortige Schließung von Bordellen, Saunen, Bars und Diskotheken wurde angeordnet. Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung aus dem Gesundheitsministerium hatte eine Schließung noch ab Montag vorgesehen. Auch Schwimmbäder, Indoor-Spielplätze und Indoor-Kletterparks müssen geschlossen werden. Alle Tanzveranstaltungen werden untersagt. Fitness-Studios dürfen unter strengen Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Landeshauptstadt Saarbrücken unterstützt das Land bei der Durchsetzung der Allgemeinverfügung zu diesen Schließungen. Die Verfügung wird von mehreren Teams des KOD und der Polizei an Betreiber der genannten Einrichtungen zugestellt. Durch die öffentliche Bekanntgabe gilt sie ohnehin für alle Anbieter. Die Nichtbeachtung sei eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden kann, teilt die Landeshauptstadt mit. Die Betriebe müssen ab Mitternacht (Samstag auf Sonntag) ihren Betrieb einstellen.

„Für uns als Landesregierung stehen der Schutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger an oberster Stelle“, sagte Ministerpräsident Hans nach der Sitzung. Man müsse Zeit gewinnen und das Infektionstempo abbremsen. Der Landesregierung sei bewusst, dass diese Einschnitte vielen Menschen viel abverlangen. „Disziplin und langer Atem sind gefragt“, so Hans.

Das Gesundheitsministerium hat die sofortige Schließung von Schwimmbädern, Kinderindoorhallen, Discos, Bars, Clubs, Schwimmbädern und Prostitutionsbetrieben angeordnet. Tanzveranstaltungen werden untersagt. Kinos und Altenheime können nur noch beschränkt und unter Hygieneauflagen besucht werden „Es muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung und damit das Ansteigen der bestätigten Fälle zu verhindern“, sagt der Leiter des Krisenstabes Staatssekretär Stephan Kolling (CDU), der heute nach der Sondersitzung des Kabinetts eine Allgemeinverfügung unterzeichnet hat, in der weitere Schließungen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens ab sofort erfolgen.

Vorerst bis zum 24. April gilt die Schließung von Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten, aber auch das Zusammentreffen in Indoor-Spielhallen für Kinder, in Discos, Clubs, Bars, Saunen und im Prostitutionsgewerbe ist untersagt. Damit soll in diesen gefährdeten Bereichen, in denen im begrenzten Raum viele Menschen zusammentreffen und sich Körperkontakte nicht vermeiden lassen, eine schnelle Übertragung und Ausbreitung des Virus verhindert werden. Kolling bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Maßnahme, die in dieser Situation unabdingbar sei.

Neu geregelt wurde auch der Besuch von Kinoveranstaltungen und von Behinderten- und Senioreneinrichtungen: Besuche von Einrichtungen nach dem saarländischen Wohn-Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes – sind grundsätzlich verboten. Träger können aber unter engen Maßgaben Ausnahmen zum Besuch von Angehörigen zugelassen werden. Hier soll es eine Handlungsempfehlung vom Sozialministerium in den nächsten Tagen geben. „Uns ist bewusst, dass dies ein harter Einschnitt ist, aber Sicherheit und Gesundheitsschutz besonders von hoch gefährdeten Menschen in Heimen und Einrichtungen oder Tagesförderstätten gehen vor. Unter strengen Hygiene- und Sicherheitsauflagen sind Ausnahmen möglich, damit der menschliche Kontakt und die Ansprache der Angehörigen nicht verloren gehen“, so Kolling und ergänzt: „Das haben wir versucht gut abzuwägen: Schutz auf der einen Seite und der menschliche Austausch auf der anderen Seite. Das war unsere Maxime, die uns geleitet hat.“

Auch Kinos dürfen nur noch beschränkte Besucher aufnehmen. Warteschlangen an der Kasse müssen vermieden werden. Und auch im Kinosaal muss nach RKI-Empfehlungen Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Ideal ist es, wenn die Besucher versetzt platziert werden. Wichtig ist auch hier ein guter und intensiver Hygieneschutz.

Auf eine Schließung von Fitness-Studios, Zoos oder Gastronomie und Shishabars wurde bislang verzichtet. „Hier erwarten wir, dass die Betreiber Regelungen treffen, dass Hygiene großgeschrieben und Zugangssteuerung erfolgen wird“, so Kolling. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch hier Maßnahmen notwendig seien. In regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Gefährdungslage werde fortlaufend eine erneute Risikoeinschätzung vorgenommen.

Das saarländische Gesundheitsministerium hat eine Hotline für allgemeine Fragen zum Coronavirus im Saarland eingerichtet, die montags bis freitags telefonisch von 7 bis 24 Uhr unter (0 68 1) 501-44 22 erreichbar ist. Am Wochenende ist die Hotline zwischen 9 Uhr und 15 Uhr zu erreichen. Via Mail erreicht man das eingerichtete Lagezentrum zum Corona-Virus unter: Lagezentrum@soziales.saarland.de.

Weitere Informationen für Bürger stehen außerdem über die Homepage www.corona.saarland.de oder über die Webseite des RKI zum Corona-Virus www.rki.de/covid-19 zur Verfügung.

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