Zoff zur Saarbahn-Streckenvergabe - 2 Zwischen Saargemünd und Lebach drei Zuständigkeiten

Riegelsberg · Neue Strecken-Ausschreibung 2019: für Riegelsberg europaweit oder doch Direktvergabe?

Seit zwei Jahren befasst sich der Gemeinderat mit der Frage der Finanzierung der Saarbahnstrecke zwischen Riegelsberg-Süd und Etzenhofen. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf der gesamten Saarbahnstrecke: Neben dem Land, das für das ehemalige Eisenbahn-Schienennetz verantwortlich ist, und der Stadt Saarbrücken, die für den Abschnitt Hanweiler bis Heinrichshaus verantwortlich ist, ist der Zweckverband ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken (ZPRS) für die Strecke von Von der Heydt bis Etzenhofen zuständig. Diesem Zweckverband gehört auch die Gemeinde Riegelsberg an. Daher hatte die Saarbahn die Gemeinde Riegelsberg im März 2016 aufgefordert, sich an den jährlichen Verlusten in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro auf dem Riegelsberger Streckenabschnitt zu beteiligen. Dies wurde vom Gemeinderat abgelehnt, die Saarbahn rückte von ihrer Forderung jedoch nicht ab (wir berichteten).

Die Saarbahn hat noch bis zum 31. August 2019 den Auftrag, von Hanweiler bis Lebach zu fahren. Danach müsste eigentlich eine europaweite Ausschreibung erfolgen, was dazu führen könnte, dass künftig ein anderes Unternehmen diese Strecke bedient, also auch Riegelsberg. Um dies zu vermeiden, plant die Stadt Saarbrücken eine Direktvergabe der Strecke an die Saarbahn GmbH. Dies ist möglich, da es sich bei der Saarbahn GmbH um ein städtisches Unternehmen handelt. Damit die Bahn dann aber auch auf Riegelsberger Gebiet fährt, muss der ZPRS seine Zuständigkeit auf die Stadt Saarbrücken übertragen. Saarbrücken lehnt eine Übernahme jedoch ab, da es unterschiedliche Auffassungen gibt, wer die Kosten für den Riegelsberger Abschnitt zu tragen hat. Und solange Saarbrücken die Aufgabenträgerschaft auf Riegelsberger Gebiet nicht übernimmt, kann auf diesem Teilabschnitt auch keine Direktvergabe an die Saarbahn GmbH erfolgen. Das könnte zumindest theoretisch bedeuten: die Saarbahn fährt nur noch bis Heinrichshaus. Was dann mit dem Abschnitt von Etzenhofen bis Lebach passieren würde, wäre ungewiss.

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