Wenn ein Rohrschaden am Untergrund nagt

Ein Gerichtsurteil verpflichtete die Gemeinde Riegelsberg zur Sanierung eines Kanals, der für die Schieflage eines Hauses mitverantwortlich sein kann. Doch bisher hat sich nichts getan. Man sei, hieß es bei der Gemeinde, nicht von einer unmittelbaren Dringlichkeit ausgegangen, wolle aber nochmals prüfen.

 Neigen sich aufeinander zu: Ein Wohnhaus und eine Garage mit Aufbau in Riegelsberg, Wiesenstraße. Foto: Becker & Bredel

Neigen sich aufeinander zu: Ein Wohnhaus und eine Garage mit Aufbau in Riegelsberg, Wiesenstraße. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Riegelsberg. Zwei alte Abflussrohre unter und am Haus - weggeschwemmtes Erdreich - Haus in "Schieflage" - Rechtsstreit zwischen Hausbesitzer und Gemeinde Riegelsberg. Das ist, in 18 Worten, der Kern einer langwierigen Geschichte. Am 7. Juni des vorigen Jahres berichteten wir bereits über die Angelegenheit, nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die Gemeinde für die Schäden geradestehen muss. Es ging - verkürzt ausgedrückt - um zwei alte Abwasserrohre, eines davon unter einem Haus in der Wiesenstraße schon seit 1963 nicht mehr in Betrieb, das schließlich von der Gemeinde verfüllt werden sollte. Ein anders ganz in der Nähe und noch in Gebrauch, sollte saniert werden. Das betroffene Einfamilienhaus neigt sich etwas zur Seite, weil eine Seite des Hauses etwa fünf Zentimeter eingesunken ist.

Der Rechtsstreit wurde im Februar vom Oberlandesgericht - wie schon zuvor vom Landgericht - zu Gunsten des Klägers entschieden und ist seit 8. April 2013 rechtskräftig - also seit einem Jahr. Der stillgelegte Kanal wurde inzwischen von einer Firma im Auftrag der Gemeinde verfüllt (wobei auch hier die Meinungen auseinander gehen, ob die Arbeit sachgerecht erledigt wurde). Doch am noch im Gebrauch befindlichen Kanal habe sich noch immer nichts getan, ja der Hausbesitzer geht davon aus, dass die Gemeinde - entgegen dem Gerichtsurteil - auch gar nichts unternehmen will.

Eine Grundlage des Gerichtsurteils vom Februar 2013 ist ein Gutachten, das mit Hilfe einer Kamerafahrt im April 2008 im Kanal entstand, und das besagt, dass auch der "neuere" (etwa 50 Jahre alte) Kanal Versätze an den Fugen, Materialeintrag und aufgerissene Anschlüsse hat und "nicht unerhebliche Beschädigungen" aufweise und "in jedem Falle" saniert werden müsse, zudem habe der neuere Kanal auch keine wasserdichten Muffen "weshalb eine Unterspülung entstanden sei."

In einem Schreiben der Gemeinde Riegelsberg vom Januar heißt es, das die Rohrverbindungen des in Betrieb befindlichen Kanals verspachtelt worden seien. Der Hausbesitzer geht jedoch davon aus, dass sich nichts an dem Rohr getan hat - "Vorher/Nachher"-Aufnahmen von Verfilmungen lassen auch keinen Unterschied erkennen.

Wir nahmen Verbindung mit dem Hauptamt der Gemeinde Riegelsberg auf. Dort hieß es, dass man an der Sache noch dran sei und nochmals Rücksprache mit dem Tiefbauamt nehmen wolle. Von der technischen Seite her interpretiere die Gemeinde das Gerichtsurteil nicht so, dass unmittelbar etwas an dem Rohr geschehen müsse, zumal es in keinem besseren oder schlechteren Zustand sei als auch viele anderen alten Rohrleitungen (so genannte "Schadensklassen" werden in der Reihenfolge der angenommenen Dringlichkeit abgearbeitet).

Im Januar sei man auch noch auf dem Stand gewesen, dass keine größeren Sanierungen notwendig seien, doch nach Intervention des Betroffenen und von Seiten des Gemeinderates (zwischenzeitlich waren auch noch Urlaube dazwischen gekommen), werde man nochmal darüber reden.

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