Handlauf-Wirrwarr am Riegelsberger Marktplatz Was ist das für ein Geländer?

Riegelsberg · Laternenmast am Marktplatz in Riegelsberg stoppt den unbeschwerten Durchmarsch.

 Marktplatz Riegelsberg: Die Laternen auf der Treppe zur Rathausstraße sorgen für einen unfreiwilligen Hindernislauf.

Marktplatz Riegelsberg: Die Laternen auf der Treppe zur Rathausstraße sorgen für einen unfreiwilligen Hindernislauf.

Mit dem Handlauf läuft’s nicht so recht: Planer hatten sich bei der Neugestaltung des Riegelsberger Marktplatzes einen Schildbürgerstreich geleistet: Die Laternenmasten auf der großen Freitreppe, die zur Rathausstraße führt, waren so gesetzt, dass Sehbehinderte, die sich am Handlauf festhalten, gegen den Mast knallen. Oder dass auch Senioren und Gehbehinderte um den Mast herum dribbeln müssen, sich dabei aber nicht mehr festhalten können.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung berichtete Bürgermeister Klaus Häusle (SPD): „Die Handläufe an der Treppe werden umgestaltet.“ Häusle las ein Schreiben von Planer Hanno Dutt vor, der die baldige Änderung der Handläufe wie folgt begründet: „Nach Fertigstellung der großen Freitreppe am Marktplatz zeigte sich, dass die Ausführung der Handläufe an den seitlichen Stützmauern für Personen mit starker Sehbehinderung problematisch sein könnte, da die Handläufe auf die Mastleuchten zuführen.“

Das Problem wird nun mittels einer Ausbuchtungen im Handlauf – auf einer Seite – gelöst: Um die potenzielle Gefahrenstelle zu beseitigen, wird um den Handlauf an der östlichen Treppenseite (am Stadtbalkon) ein Bogenstück eingesetzt, das um den Mast herumführt. „Dadurch wird eine geh- oder sehbehinderte Person deutlich auf den Mast aufmerksam gemacht, die Treppe kann begangen werden, ohne die Hand vom Handlauf lassen zu müssen“, schreibt Dutt. Auf der westlichen Treppenseite steht die Mastleuchte im Zwischenpodest, wo ein Handlauf nicht notwendig sei. Hier verfährt man wie folgt: Der durchlaufende Handlauf wird an beiden Enden des Zwischenpodestes gekappt und dann am Treppenaustritt und am -antritt mit einem 30 Zentimeter langen Horizontalstück ausgestattet. „Somit wird die seh- oder gehbehinderte Person durch den Handlauf nicht mehr an den Lampenmast geführt.“ Sprich: sie wird durch einen Querriegel ausgebremst. Und warum nicht auch hier ein Kurvenstück einbauen? „Ein Bogenstück analog zur Ostseite verbietet sich hier, da sich Rollstuhlfahrer, die das Podest zum Kurvenfahren benutzen müssen, an dem Bogenstück in Kopfhöhe verletzen könnten“, schreibt Dutt.

Alle Änderungen an den Handläufen seien zudem mit dem Behindertenbeauftragten der Gemeinde  abgestimmt worden. „Der Gemeinde entstehen durch diese Änderungen keine Kosten“, betonte Häusle.

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