Verwaltungsgericht weist Sulzbach in die Schranken

Regionalverband · Der Austritt von Sulzbach aus dem Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr (Vorsitzender ist der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle) ist unwirksam, die Stadt Sulzbach kann sich ihrem finanziellen Beitrag nicht entziehen. Das hat das Verwaltungsgericht in Saarlouis entschieden. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

 Kostenlos ist für die Stadt Sulzbach der Buslinienverkehr der Saarbahn GmbH auch in Zukunft nicht zu haben. Archiv-Foto: Seeber

Kostenlos ist für die Stadt Sulzbach der Buslinienverkehr der Saarbahn GmbH auch in Zukunft nicht zu haben. Archiv-Foto: Seeber

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Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Klage der Stadt Sulzbach gegen den Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken abgewiesen - der Vorsitzende des in diesem Falle siegreichen Zweckverbandes ist der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle. Die Klage richtete sich gegen die Forderung des Zweckverbands auf Zahlung einer Umlage von rund 150 000 Euro für das Jahr 2010 zur Finanzierung der Kreisverkehre im Regionalverband (Az.: 10 K 338/12).

Zur Begründung ist in dem Urteil des Verwaltungsgerichts ausgeführt, dass Sulzbach - ungeachtet der vom Stadtrat in 2009 beschlossenen Kündigung - weiterhin Mitglied des Zweckverbands ist und damit seinen finanziellen Beitrag leisten muss.

Die einseitige Kündigung eines Zweckverbandsmitglieds setze einen wichtigen Grund voraus, der hier nicht vorliege. Da der Verband zur Erfüllung des gemeinsamen Interesses aller Mitglieder an der Sicherstellung des ÖPNV geschaffen wurde und auf Dauer angelegt ist, sei die Kündigung nur zulässig, wenn die Interessen des austrittswilligen Verbandsmitglieds das Interesse an seinem Verbleib im Verband deutlich überwiegen.

Auch wenn, so das Verwaltungsgericht, bis zum Jahr 2009 eine Umlagefinanzierung nicht vorgesehen gewesen sei, die Landeshauptstadt über ihre Verkehrsbetriebe traditionell auch Sulzbach bedient (plus die entsprechenden Defizite getragen habe) und der ÖPNV zum Zeitpunkt der Gründung des Zweckverbands im Jahr 1996 bereits defizitär gewesen sei, habe die Stadt Sulzbach keine Gründe vorgetragen, die "mit Gewicht" für sie sprechen würden. Nämlich dass die vormals vereinbarte Kostenfreiheit für Verkehrsleistungen in den Umlandgemeinden auch in Zukunft unverändert fortbestehen werde, oder andernfalls der ÖPNV auf dem Regionalverbandsgebiet von Grund auf neu zu organisieren wäre.

Gegen ein Kündigungsrecht spricht laut Urteil auch, dass beim Austritt eines Mitglieds "die Gefahr eines Zusammenbrechens des Zweckverbands" bestehe und das gesamte System der Aufgabenträgerschaft im ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbands in Frage gestellt werde.

Sulzbach vertrat auch die Ansicht, dass die Übertragung der Aufgabenträgerschaft des Zweckverbands auf Saarbrücken und Völklingen unwirksam sei. Das sah das Gericht als unzulässig an.

Das Klagerecht sei verwirkt, nachdem die Stadt Sulzbach durch ihren damaligen Bürgermeister bei der Verbandsversammlung im Mai 2009 den entsprechenden Beschluss mitgetragen habe.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde aber die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Sie müsste nun innerhalb eines Monats erfolgen.



Riegelsbergs Bürgermeister Klaus Häusle, Vorsitzender des Zweckverbandes ÖPNV, zeigte sich auf SZ-Anfrage "erfreut über das Urteil, weil es unsere Auffassung bestätigt. Und weil es ein Plädoyer ist für gemeinsame und solidarische Planung, Bestellung und Bezahlung der öffentlichen Verkehre im Regionalverband Saarbrücken". Er, so Häusle, würde sich freuen, wenn sich nun ,,die Stadt Sulzbach aktiv im Zweckverband ÖPNV einbringt und bei der Bewältigung aller Aufgaben mitwirkt". Zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts will auch noch Sulzbachs Bürgermeister Michael Adam Stellung beziehen.

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