Riegelsberg muss nicht zahlen Saarbahn: Riegelsberg ist aus dem Schneider

Riegelsberg/Saarbrücken · Die Finanzierung der Betriebskosten soll nun doch ohne die Köllertal-Gemeinde laufen. Unterdessen arbeitet die Stadt Saarbrücken an einem Nahverkehrsplan, der mögliche Saarbahn-Konkurrenten vor einer Übernahme der Strecken abschrecken soll.

 Wenn es nach den Kommunalpolitikern geht, soll auch künftig die Saarbahn und kein privater Konkurrent zwischen Saargemünd und Lebach pendeln (hier ein Saarbahn-Zug am Landwehrplatz in Saarbrücken). Von den in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen profitiert Riegelsberg, das nun bei den Betriebskosten außen vor ist.

Wenn es nach den Kommunalpolitikern geht, soll auch künftig die Saarbahn und kein privater Konkurrent zwischen Saargemünd und Lebach pendeln (hier ein Saarbahn-Zug am Landwehrplatz in Saarbrücken). Von den in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidungen profitiert Riegelsberg, das nun bei den Betriebskosten außen vor ist.

Foto: Manuela Meyer

Riegelsberg hat’s geschafft: Die Gemeinde muss sich offenbar nicht – wie bisher von der Saarbahn gefordert – an den Kosten für den Saarbahn-Betrieb auf Riegelsberger Gebiet beteiligen. Thomas Brück (Grüne), Dezernent der Stadt Saarbrücken, erklärte: Nach langen Verhandlungen hätten sich die Stadt Saarbrücken, die Gemeinde Riegelsberg, das Land und der Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr im Regionalverband auf einen wichtigen Kompromiss geeinigt. Während die Saarbahn der Betrieb auf dem Gebiet der Gemeinde Riegelsberg bisher 1,7 Millionen Euro jährlich kostet, sinke dieser Betrag für die Saarbahn künftig auf 600 000 Euro, weil das Land seinen Anteil erhöhe. Riegelsberg, so Brück, müsse sich an den Kosten nicht beteiligen.

Dass es zu der Einigung gekommen ist, hängt auch mit der Frage zusammen, wie es in der Landeshauptstadt und deren Umland mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) weitergeht: Fahren hier auch künftig die Busse und Züge der Saarbahn GmbH, oder will sich ein privater Konkurrent den Auftrag schnappen? Letzteres wollen die Saarbrücker Verwaltung und die Kommunalpolitik verhindern. Eine wichtige Entscheidung steht in der Mai-Sitzung des Saarbrücker Stadtrats auf der Tagesordnung. Dann soll der „Nahverkehrsplan 2019 der Stadt Saarbrücken“ verabschiedet werden. Er legt, nach Angaben von Brück, fest, welchen Mindeststandard an Verkehrsleistungen der Betreiber erfüllen muss. Dazu zählt in erster Linie das Verkehrsnetz aus Buslinien und der Saarbahnstrecke. In dem Plan werden auch die Qualitätsstandards für Barrierefreiheit, Haltestellen, Fahrzeuge oder Pünktlichkeit aufgestellt, und der Betreiber wird verpflichtet, auch in Randzeiten, wenn nur wenige Menschen Bus und Bahn nutzen, Verkehrsleistungen anzubieten.

Dadurch werde sichergestellt, dass sich jetzt kein reines Busunternehmen den Auftrag in Saarbrücken schnappen könne, sondern auch noch Züge anschaffen müsste, erklären Brück und Christian Bersin, Leiter des Saarbrücker Amtes für Umwelt- und Klimaschutz.

Nach dem Personenbeförderungsgesetz des Bundes könnte ein Privatunternehmen ein „eigenwirtschaftliches Angebot“ für Saarbrücken abgeben. Das heißt: Es muss die Verkehrsleistungen, die im Nahverkehrsplan festgelegt sind, ohne öffentliche Zuschüsse erbringen. Dann müsste die Stadt diesem Unternehmen den Auftrag erteilen. Ein solches Unternehmen darf also ausdrücklich nicht öffentliche Zuschüsse in seine Kalkulation einberechnen, betont Brück. Kommt so ein Angebot, könnten die Saarbrücker Stadtwerke nur noch selbst mit einem „eigenwirtschaftlichen Angebot“ reagieren.

Darüber entbrannte Ende 2017 ein heftiger Streit im Stadtwerke-Aufsichtsrat, an dessen Ende Saarbahn-Geschäftsführer Andreas Winter den Posten räumen musste. Seitdem ist Peter Edlinger alleiniger Saarbahn-Geschäftsführer. Er tritt dafür ein, einen solchen „Plan B“ in der Schublade zu haben. Der wäre aber mit Einsparungen verbunden.

Derzeit fährt die Saarbahn GmbH nach Angaben Brücks jährlich ein Defizit von 12 bis 14 Millionen Euro ein. Das gleicht der Stadtwerke-Konzern mit Gewinnen aus dem Geschäft mit Strom, Gas und Wasser aus. Bei einem „eigenwirtschaftlichen Angebot“ wäre das aber nicht mehr möglich.

Mit dem Nahverkehrsplan soll der Saarbrücker Stadtrat auch die „Vorabbekanntmachung“ beschließen, erklärt Thomas Brück. Darin kündigt die Stadt an, dass sie den Auftrag an die Saarbahn GmbH vergeben will. Und um genau diese Vorabbekanntmachung beschließen zu können, musste auch der eingangs erwähnte Kompromiss – bei dem Riegelsberg aus dem Schneider ist – gefunden werden. Diese Bekanntmachung, so Brück, werde bis Ende Mai im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Der Vertrag zwischen Stadt Saarbrücken und Saarbahn endet Ende August 2019. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt eine dreimonatige Zitterpartie, ob ein anderes Unternehmen ein Angebot abgibt. Wenn nicht, bleibt auf jeden Fall alles beim Alten.

 Dezernent Thomas Brück (Grüne).

Dezernent Thomas Brück (Grüne).

Foto: Iris Maria Maurer

Der Kompromiss zwischen allen Beteiligten solle ab dem 1. Mai gelten. Der Riegelsberger Gemeinderat müsse noch, an diesem Montag, 23. April, zustimmen, der Zweckverband am 27. April und der Saarbrücker Stadtrat am 8. Mai.

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