Missglückter Sprengstoffanschlag Riegelsberger Rohrbomben-Bastler soll dauerhaft in Psychiatrie

Der 29-Jährige, der im August mit einer Bombe Menschenleben bedrohte, ist geisteskrank. Davon geht die Saarbrücker Staatsanwaltschaft aus. Deshalb hält sie ihn für schuldunfähig.

 Am 8. August riegelten Polizisten die Lampennester Straße in Riegelsberg wegen einer Rohrbombe ab. Der mutmaßliche Täter soll dauerhaft in die Psychiatrie, wenn’s nach der Saarbrücker Staatsanwaltschaft geht.

Am 8. August riegelten Polizisten die Lampennester Straße in Riegelsberg wegen einer Rohrbombe ab. Der mutmaßliche Täter soll dauerhaft in die Psychiatrie, wenn’s nach der Saarbrücker Staatsanwaltschaft geht.

Foto: BeckerBredel

Ihn vor sich selbst und sein Umfeld dauerhaft schützen – das ist das Anliegen der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken. Deshalb stellte sie am Freitag (8. September 2017) beim Landgericht in der Landeshauptstadt den Antrag, den Beschuldigten bei einem möglichen Urteil in eine geschlossene Psychiatrie zu stecken. Denn der Riegelsberger sei verwirrt und damit eine große Gefahr.

Staatsanwalt: Splitter hätten töten können

Was wird dem 29 Jahre alten Mann vorgeworfen? Er soll am 8. August mit einer selbstgebastelten Bombe versucht haben, Menschen umzubringen. Dazu hatte er eine 14 Zentimeter lange Rohrbombe mit einem 8,6 Gramm schweren explosiven Gemisch gefüllt und mit einer Zündschnur versehen, wie der Anklagevertreter berichtet. Mit brennender Lunte warf er die Waffe in die Einfahrt eines Hauses in der Riegelsberger Lampennester Straße. Dort hielten sich in jenem Augenblick seine Mutter und sein Bruder auf. Die Bombe detonierte nicht, weil die Zündschnur im Gewinde eingeklemmt war. Wenn es zur Explosion gekommen wäre, hätte dies verheerende Wirkung gehabt, schreibt Staatsanwaltssprecher Christoph Rebmann in einer Pressemitteilung. Die Rohrbombe wäre in der Lage gewesen, „eine heftige Explosion mit splitterbildendem Material auszulösen und so eine unbestimmte Zahl von Menschen zu töten“.

„Ich bin zu allem bereit“

Während der Riegelsberger die Bombe an jenem Tag gegen 16.30 Uhr warf, soll er nach Zeugenaussagen gerufen haben: „Ich bin zu allem bereit.“ Gleichzeitig bezichtigte sich der Betrunkene selbst, gewalttätig und unberechenbar zu sein. Nachbarn und Familienangehörige alarmierten daraufhin die Polizei. Die schickte Kollegen der Operativen Einheit aus Burbach, die das Haus umstellten, in dem sich der mutmaßliche Täter aufhielt. Die Beamten fassten den Mann, als er das Gebäude verlassen wollte. Niemand wurde verletzt. Die Ermittler entdeckten wenig später unter anderem Waffen in seiner Wohnung und Pulver für den eventuellen Bau weiterer Bomben.

Verfolgungswahn

Wie Rebmann mitteilt, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte psychisch krank ist, unter einer „paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie“ leidet: Das bedeutet: Bewusstseinsstörungen mit Wahnvorstellungen. Gleichzeitig sei von ihm bekannt, dass er trinkt und Drogen nimmt. All dies soll dazu geführt haben, dass der Riegelsberger nicht abschätzen konnte, was er da anrichten wollte. Rebmann teilt deswegen weiter mit: „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte infolge seines Zustandes für die Allgemeinheit gefährlich ist und deshalb dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden wird.“ Ein Richter am Saarbrücker Amtsgericht hatte den mutmaßlichen Bomben-Bastler bereits am 10. August einstweilen in der Merziger Psychiatrie unterbringen lassen.

Wegen Totschlags vor Gericht

Im März 2011 hatte der Mann wegen Totschlags vor der Jugendkammer des Saarbrücker Landgerichts gestanden. Es ging um eine Tat vom 28. September 2008, infolge dessen sein Vater starb. Direkt nach der Tat alarmierte der Riegelsberger den Notdienst – mit den Worten: „Ich habe meinem Vater ein Messer in den Bauch gerammt.“ Hatte der Lagerarbeiter in Notwehr gehandelt, wie sein Anwalt vor dem Richter ins Felde führte? Demzufolge sei der Vater dem Angeklagten gegenüber jähzornig aufgetreten, habe ihn mit einer Fleischgabel bedroht. Dabei habe der junge Mann nur ein Glas Milch aus dem Kühlschrank nehmen wollen, wie der Verteidiger schilderte. Das nahm ihm der Staatsanwalt nicht ab. Mit den Messerstichen in Bauch und Rücken habe der Angeklagte, damals 22 Jahre, vielmehr den Tod des Vaters billigend in Kauf genommen. Er habe also mit voller Absicht gehandelt.

Zweifel an der Schuld

Der Vater war mit einem Rettungshubschrauber und lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik gekommen. Während einer Notoperation retteten Mediziner zwar dessen Leben. Aber nach zwei Monaten Krankenhausaufenthalt brach der Mann gegen den Rat der Ärzte die Behandlung ab. Daraufhin kam er durch eine Embolie (verstopfte Blutgefäße) ums Leben.

Das Gericht konnte damals nicht eindeutig klären, ob Tötungsabsicht oder Notwehr Auslöser für die blutige Auseinandersetzung waren. Wegen der Zweifel kam der Sohn mit einem Freispruch davon.

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