Damit Riegelsberg schöner wird Riegelsberg will Fassaden aufhübschen

Riegelsberg · Kommenden Montag informiert die Gemeinde Riegelsberg die Bürger über die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.

 Das Haus Nummer 5 am Riegelsberger Markt (Mitte) erstrahlt in neuem Glanz und könnte als Muster für künftige Sanierungen dienen.

Das Haus Nummer 5 am Riegelsberger Markt (Mitte) erstrahlt in neuem Glanz und könnte als Muster für künftige Sanierungen dienen.

Foto: Iris Maria Maurer

Nachdem die Neugestaltung des Marktplatzes abgeschlossen ist, lenkt die Gemeinde Riegelsberg den Blick auf ein anderes Thema. „Die Fassaden unserer Ortsmitte sind in die Jahre gekommen“, betont Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) in der Einladung zu einer Bürgerinformationsveranstaltung. Diese beginnt am Montag, 15. Januar, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses. Es geht um die Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK).

Dazu hat die Verwaltung „vorbereitende Untersuchungen“ im Bereich Marktplatz, Rathausvorplatz und Saarbrücker Straße zwischen der Straße Zum Kasberg und Talstraße in Auftrag gegeben, um den Sanierungsbedarf festzustellen und eventuell ein Sanierungsgebiet auszuweisen. Bereits im September 2016 hatte der Riegelsberger Gemeinderat beschlossen, das Sanierungsgebiet „Marktplatz“ um den Bereich der Kirchstraße und deren Umfeld zu erweitern.

Häusle: „Grundstücke und Gebäude wurden erfasst, Zustand und Nutzung von Gebäuden dokumentiert.“ Bei der Bürgerinformationsveranstaltung wird die Firma Kern-Plan von Zentrumsmanager Hugo Kern die Ergebnisse der Studie vorstellen und Fragen beantworten wie: „Was sind vorbereitende Untersuchungen, was ist ein Sanierungsgebiet?“, „Liegt mein Haus im zukünftigen Sanierungsgebiet?“ „Kann ich von einem Sanierungsgebiet profitieren?“ Der Bürgermeister sagt, private Investoren sollten angeregt werden, ihre Immobilien energetisch zu sanieren, zum Beispiel in moderne Fenster, neuen Putz oder bessere Dämmung zu investieren. Und dabei steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu nutzen.

Voraussetzung dafür sei aber die Ausweisung eines Sanierungsgebietes, betont Häusle. Dazu müsse eine Untersuchung städtebauliche Missstände definieren. Dann könne der Gemeinderat eine Sanierungssatzung erlassen. Sozusagen als Vorbild dienen für eine gelungene Aufwertung des Erscheinungsbildes könnte das Haus Nummer 5 am Markt, das in neuem Glanz erstrahlt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort