Riegelsberg klagt gegen Verwaltungsamt

Riegelsberg · Der Gemeinderat Riegelsberg hat mehrheitlich entschieden: Die Gemeinde muss gegen einen Bescheid des Landesverwaltungsamtes klagen, obwohl der Bürgermeister hinter diesem Bescheid steht. Indirekt muss also der Bürgermeister gegen sich selbst klagen. Es geht um die Frage, ob der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates auch die Eigenbetriebe der Gemeinde überprüfen darf.

Der Riegelsberger Gemeinderat hat die Verwaltung mehrheitlich beauftragt, Klage beim Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen einen Bescheid des Landesverwaltungsamtes einzureichen. Das Verwaltungsamt hatte in seiner Funktion als Kommunalaufsicht vom Rat verlangt, einen Beschluss aufzuheben, mit dem die Kompetenzen für den Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Gemeinderates erweitert worden waren.

Hintergrund: Der RPA hatte bisher nur das Finanzgebaren der Gemeindeverwaltung überprüft. Künftig sollte er auch die Eigenbetriebe der Gemeinde prüfen (Hallen- und Bäderbetrieb, Abwasserbetrieb, Gemeindewasserwerk). Das hatte der Gemeinderat im September beschlossen. Doch Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) legte damals Widerspruch gegen diesen Beschluss beim Landesverwaltungsamt ein.

Häusle vertrat die Meinung, dass nur ein Rechnungsprüfungsamt oder externe Prüfer berechtigt seien, die Finanzen der Eigenbetriebe zu überprüfen. Die Kommunalaufsicht gab Häusle Recht und forderte den Rat im Januar auf, den Beschluss wieder aufzuheben. Dies tat der Rat jedoch nicht, sondern widersprach dem Landesverwaltungsamt, das den Widerspruch daraufhin dem Innenministerium vorlegte.

Das Innenministerium teilte jetzt mit, dass der Gemeinderat nur noch zwei Möglichkeiten habe: entweder den Beschluss vom September letzten Jahres doch aufzuheben oder Klage gegen diese Aufforderung einzureichen - und genau das tat der Rat nun. Hartmut Huber (FDP) sagte dazu in der Gemeinderatssitzung: "Ich finde den Bescheid des Innenministeriums außerordentlich enttäuschend," das Ministerium sei kaum auf das eigentliche Problem eingegangen, "das ist uns zu dünn, wir halten den Widerspruch weiterhin für rechtlich nicht tragbar und die Schlussfolgerung des Ministeriums für rechtsfehlerhaft". Nach Interpretation des Innenministeriums - die auch Bürgermeister Häusle teile - sei der RPA "ein reines Feigenblattgremium ohne durchgreifende Befugnisse, deshalb sehe ich meine weitere Mitarbeit in diesem Gremium als überflüssig an und trete von dieser Funktion zurück", sagte das bisherige RPA-Mitglied Huber.

Sind Rechte des Rates verletzt?

Volker Christmann (CDU) sagte: "Ich sehe durch den Bescheid des Ministeriums die verfassungsmäßigen Rechte des Gemeinderates verletzt und stelle den Antrag, Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Denn das Verwaltungsgericht ist der eigentliche Ansprechpartner in dieser Angelegenheit." Ingbert Horn (SPD), dessen Partei im September noch für die Erweiterung der Befugnisse des RPA gestimmt hatte, erklärte: "Schon mit dem ersten Widerspruchsbescheid im Januar wurde unsere ursprüngliche Meinung geändert, wir werden deshalb jetzt einer Klage nicht zustimmen."

Für das Einreichen einer Klage stimmten schließen 15 Mitglieder der CDU und FDP, die SPD (13) stimmte dagegen. Linke und Grüne enthielten sich.

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HintergrundEin Eigenbetrieb einer Stadt oder Gemeinde ist ein seiner Kommune angegliedertes Unternehmen, das Aufgaben übernimmt, die von der Kommune an den Eigenbetrieb ausgelagert wurden. Für einen Eigenbetrieb wird, unabhängig vom Gemeindehaushalt, ein eigener Haushalt erstellt. Allerdings hat ein Eigenbetrieb keine rechtliche Selbstständigkeit, sondern ist rechtlich der Kommune unterstellt, deren Vertreter auch über Gründung oder Auflösung eines Eigenbetriebs entscheiden, ebenso darüber, welche Aufgaben der Betrieb hat und wer ihn leitet. Kommunale Eigenbetriebe sind etwa Versorgungsbetriebe (Wasser-, Abwasser-, Strom-, oder Abfallwirtschaft), manchmal auch Krankenhäuser, Verkehrsbetriebe oder Theater. red

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