Nicht alles, was brennt, darf verheizt werden
Köllertal. Die Zeiten der qualmenden Schornsteine während der kalten Jahreszeit sind auch im Köllertal längst vorbei - offiziell wenigstens. Manchmal riecht und sieht man es allerdings schon, dass Dinge im Ofen landen, die nicht hinein gehören. Doch an eine Kulisse mit einer großen Zahl dicker Rauchschwaden über den Häusern werden sich wohl nur noch ältere Bürger erinnern
Köllertal. Die Zeiten der qualmenden Schornsteine während der kalten Jahreszeit sind auch im Köllertal längst vorbei - offiziell wenigstens. Manchmal riecht und sieht man es allerdings schon, dass Dinge im Ofen landen, die nicht hinein gehören. Doch an eine Kulisse mit einer großen Zahl dicker Rauchschwaden über den Häusern werden sich wohl nur noch ältere Bürger erinnern. Oftmals lag auch ein schwefeliger und beißender Geruch in der Luft.Klagen von Bürgern gab es damals selten, weil viele Leute ihre Öfen noch mit Festbrennstoffen wie Steinkohle, Koks, Braunkohle (Briketts) oder Holz schürten - man war es nicht anders gewöhnt. Die damaligen Öfen schickten den Rauch mit allen Abgasen und dem beim Verbrennen entstandenen Feinstaub ohne Filterung oder sonstige Begrenzung in den Himmel. Auch die Heizungsanlagen jener Tage verursachten Emissionen, die ebenso ungehindert über den Kamin in die Luft gelangten. Mancher Zeitgenosse verbrannte aber auch Stoffe, die nicht in den Ofen gehörten, so dass der ein oder andere Nachbar meinte, "die da drüben verbrennen wieder ihre alten Matratzen".
Es war früher auch üblich, Grünschnitt oder verdorrte Äste von Beerensträuchern oder Obstgehölz im Garten zu verbrennen. Der besonders "würzige" Duft von verbranntem Kartoffelkraut erfüllte im Herbst in ländlichen Gegenden die Luft. Heute ist dies allen nicht mehr erlaubt. Obwohl immer noch mit Kohle geheizt wird und der Brennstoff Holz wieder neu entdeckt wurde. An klaren Wintertagen ist es deutlich zu sehen: Es steigt - wo richtig geheizt und befeuert wird - fast kaum noch sichtbarer Rauch aus den Schloten. Der Grund: Moderne Einzelöfen und Heizanlagen müssen so konstruiert sein, dass sie die Umwelt nur noch gering mit dem als Ruß bezeichneten pulverförmigen Feststoff sowie mit schädlichen Abgasen belasten.
Im Winter geschlagenes Brennholz von Laubbäumen sollte mindestens zwei Jahre zum Trocknen an der Luft lagern, damit es seine volle Heizwirkung erreicht und weniger Kohlenmonoxid, Ruß, Dioxin und Kohlenwasserstoff freisetzt. Nadelholz kann bei günstigen Bedingungen schon nach einem Jahr Lagerung verheizt werden: Der Staat schreibt im "Bundes-Immissionsschutz- Gesetz" (BImschG) vor, was genau verheizt werden darf. In der "Novelle der Kleinfeuerungsverordnung" vom 3. Dezember 2009 sind unter anderem die Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO2) und Staub sowie die Mindestwirkungsgrade für neue emissionsarme Einzelfeuerungsanlagen exakt festgelegt. Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den Schornsteinfegern.