Friedhofsgebühren Neue Friedhofsgebühren in Riegelsberg
Riegelsberg · Gemeinderat überarbeitet die Satzung. Einige Bestattungsformen werden billiger, andere teurer.
Einstimmig hat der Riegelsberger Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung eine Neufassung der Friedhofssatzung und eine Anpassung der Friedhofsgebühren an diese neue Satzung beschlossen. Die Neufassung wurde unter anderem notwendig, weil die Gemeinde jetzt auf dem Waldfriedhof, zwischen Hochkreuz und Eingang Riegelsberg-Süd, Baumbestattungen anbietet. Die Gebühren mussten aber auch deshalb neu geregelt werden, weil die Gemeinde auf ihren Friedhöfen in Riegelsberg und Walpershofen einen Kostendeckungsgrad von lediglich 68 Prozent erwirtschaftet hatte. „Das war der Kommunalaufsicht zu wenig, weil wir ja eine Haushaltssanierungskommune sind“, sagte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD). Außerdem fehlte bisher eine betriebswirtschaftliche Kalkulation der Gebühren. Dieses Fehlen wurde beseitigt: „Wir haben eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dieser Kalkulation beauftragt. Sie liegt jetzt vor, damit haben wir Rechtssicherheit erhalten“, sagte Häusle. Dritter Grund für die Neuregelung war, dass die Friedhofsgebühren zuletzt am 27. April 2010 angepasst worden sind. „Nach so vielen Jahren darf man mal über aktuelle Gebühren nachdenken“, meinte Häusle. Die Wirtschaftsprüfer hatten gefordert, dass die Gebührenschere zwischen Körper- und Urnenbestattungen nicht noch mehr auseinandergehen darf. Dieser Aufforderung ist die Gemeinde in der neuen Satzung nachgekommen. Gut für die Bürger ist, dass die Gemeinde einem Vorschlag der Wirtschaftsprüfer gefolgt ist. Dazu Häusle: „15 Prozent aller Kosten, die auf dem Friedhof entstehen, werden nicht mehr bewertet. Sie werden stattdessen als parkähnliche Fläche für die Allgemeinheit bewertet und somit von den Gesamtkosten abgezogen.“ Dadurch erreicht die Gemeinde keinen Kostendeckungsgrad von 100, sondern von 85 Prozent. Aber auch damit scheint die Kommunalaufsicht zufrieden zu sein. Neu aufgenommen in die Gebührensatzung wurde der Kostenaufwand für die Benutzung der Trauerhalle, für die Pflege und den Kühlraum. „Zusammenfassend kann man feststellen: Die Kosten für Körperbestattungen bleiben entweder gleich oder werden steigen, die Urnenbestattungen bleiben entweder gleich oder werden billiger“, erklärte der Bürgermeister. Und er nannte ein paar Beispiele: Ein Rasenreihengrab kostet jetzt 3593 Euro (vorher 3148 Euro), das ist eine Kostensteigerung von 14 Prozent. Ein Rasentiefengrab kostet 3934 Euro (vorher 3522 Euro), eine Kostensteigerung von zwölf Prozent. Ein Urnenrasentiefengrab kostet jetzt 1430 Euro (vorher 1860 Euro), das ist eine Kostenreduzierung von 23 Prozent. Eine Grabstelle in einer Urnenstele kostet 1622 Euro (vorher 2000 Euro). Für die neue Grabart der Baumbestattung muss man 1679 Euro bezahlen. „Wir haben jetzt eine rechtssichere Grundlage der Gebühren und haben einen höheren Kostendeckungsgrad“, fasste Häusle zusammen.