Leserbrief zum Thema Riegelsberger Markt
Riegelsberg · Treppen verstoßen gegen Vorschriften
Zum Artikel "Wenn Stufen Stolperfallen werden" - SZ vom 30. März
Heute habe ich mir den Riegelsberger Marktplatz einmal angeschaut - super Sache für Menschen mit Hüftschäden oder Ähnlichem: "Mit einem kurzen und einem langen Bein macht es Spaß, dort zu flanieren" . . . Wozu gibt es im Bauamt Bauingenieure , Architekten und Techniker? Der Bürgermeister, Herr Häusle, benötigt sogar eine Überprüfung, ob die unterschiedliche Höhe der Treppenstufen rechtens ist - nein! Hätten die "Planer" sich die DIN-Vorschrift 18065 einmal angeschaut, wäre eine solche Treppe nicht gebaut worden. Denn widersprechen sich die Anforderungen aus DIN 18065 und der für das Bauvorhaben geltenden Landesbauordnung, hat die Landesbauordnung den höheren Stellenwert. Somit ist man hier im Ordnungswidrigkeiten-Bereich, und der gestürzte Bürger darf die Gemeinde in Regress nehmen. Zudem müssen die "Planer" sich die DIN 18040-3 öffentliche Verkehrsräume ansehen! Besonders den Abschnitt "Barrierefreies Bauen. Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, Öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen", aus dem Jahr 1998. Hat man vergessen, wie so oft, den Behindertenbeauftragten mit einzubeziehen?
Uwe Prior, Dorf im Warndt (Behindertenbeauftragter der Gemeinde Großrosseln)