Gegenwind für Windkraft Neues zum Windpark Pfaffenkopf

Riegelsberg · Sprecherin der Bürgerinitiative Lebens Energie Riegelsberg: Ein Windrad liegt gefährlich nahe an der Saarbahntrasse.

 Sabine Meyer, Sprecherin der Bürgerinitiative Lebens Energie Riegelsberg.

Sabine Meyer, Sprecherin der Bürgerinitiative Lebens Energie Riegelsberg.

Foto: Monika Jungfleisch

In der Ausgabe vom 6. Oktober hat die Saarbrücker Zeitung über die jüngste Riegelsberger Gemeinderatssitzung berichtet. Dabei hatte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) den Rat über den aktuellen Sachstand zur Planung des Windparks Pfaffenkopf informiert. Nur noch zwei statt der ursprünglich vorgesehenen sechs Windräder dürfe der Investor DunoAir zwischen Riegelsberg-Süd und Von der Heydt bauen, hieß es in der Sitzung. Ein Windrad solle auf Riegelsberger Bann, das andere auf Saarbrücker Gebiet liegen.

Sabine Meyer, Sprecherin der Bürgerinitiative Lebens Energie Riegelsberg, sieht einiges anders, als in unserem Bericht dargestellt. Die Gemeindeverwaltung stelle sich unwissender hin, als sie ist oder werde unwissender dargestellt, meint Meyer. In besagtem Beitrag war zu lesen, dass der Riegelsberger Gemeinderat den Plänen im November 2016 nicht zugestimmt und das „gemeindliche Einvernehmen“ verweigert habe. Mit der Begründung, die beiden damals geplanten „Riegelsberger Windräder“ würden auf Grund ihrer mächtigen Rotorenblätter außerhalb der Konzentrationszone liegen und somit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung von 800 Metern unterschreiten.

„Falsch“, sagt Sabine Meyer. „Nicht die beiden ursprünglich auf Riegelsberger Bann geplanten  Windräder hätten einen Rotorüberschlag aufgewiesen, sondern die Windräder Nummer 4 und 5, von denen nach den ursprünglichen Plänen eins auf Saarbrücker und eins auf Riegelsberger Bann liegen sollte.“ Wir hatten in unserem Artikel weiter geschrieben, „das Riegelsberger Windrad soll südlich des Forsthauses Pfaffenkopf gebaut werden“. Auch das sei „schlichtweg falsch“, sagt Meyer. Vom Forsthaus Pfaffenkopf aus gesehen, würden die beiden nun genehmigten Windräder nördlich liegen. „Im Artikel gemeint, aber falsch und irreführend bezeichnet, ist das alte Forsthaus in Riegelsberg, das Anwesen Am Forsthaus 5. Von diesem Anwesen aus liegt die nächste Windenergieanlage südlich und im Abstand dabei auch deutlich näher als zum Forsthaus Pfaffenkopf“, erklärt Sabine Meyer.

Und sie weist darauf hin, dass das auf Saarbrücker Bann geplante Windrad sich näher an Riegelsberg als an Saarbrücken befinde und zudem gefährlich nahe an der Saarbahntrasse liege. Der TÜV habe das Risiko von Eisfall, Eiswurf und Rotorblattbruch nicht untersucht. Zudem würden die sonst üblichen Abstände zu Straßen unterschritten, die Abstandsempfehlung des Eisenbahnbundesamtes sogar erheblich, behauptet Meyer. Trotz aller Bedenken und Risiken habe das Landesamt für Arbeit und Umweltschutz (LUA) die Anlage genehmigt und lediglich höhere Auflagen angeordnet, zum Beispiel eine Rotorblattheizung.

Dass die Gemeindeverwaltung nun intern und mit Fachleuten vom Regionalverband prüfen wolle, wie man rechtlich auf die neuen Pläne reagieren könne und dass die Gemeinde auf jeden Fall reagieren werde, nennt Sabine Meyer „löblich“. Das könne aber zu spät kommen. Sie bezweifelt, dass Bürgermeister Häusle überhaupt noch Zeit zum Reagieren hat. Denn mit Wirkung vom 24. August habe das LUA seine Genehmigung zu den Windparkplänen erteilt und den sofortigen Vollzug angeordnet.

 Nach den jüngsten Planungen soll der Windpark Pfaffenkopf vor den Toren von Riegelsberg nur noch aus zwei Windrädern bestehen.

Nach den jüngsten Planungen soll der Windpark Pfaffenkopf vor den Toren von Riegelsberg nur noch aus zwei Windrädern bestehen.

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Von Bürgermeister Klaus Häusle informiert wurde der Riegelsberger Gemeinderat aber erst am 24. September. „Das heißt, selbst bereits eingelegte Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung, so lange nicht beim Verwaltungsgericht Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt ist. Aus unserer Sicht dürfte die Frist für beides jedoch mittlerweile (ungenutzt durch die Gemeinde) verstrichen sein“, fügt Meyer hinzu.

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