Naturschutz Gewerbegebiet Dörschbachtal Riegelsberg Kollision zwischen Naturschutz und Gewerbegebiet-Erweiterung?

Riegelsberg · Ein Erweiterungsplan für das Grube-Schäfer-Gelände sei in Ordnung, sagt die Verwaltung – das benachbarte Dörschbachtal sei sogar jetzt schon betroffen, sagt der Naturschutzbeauftragte.

 Das Gewerbegebiet im Bereich der ehemaligen Betonsteinfabrik Schäfer (rechts hinten das Gewerbegebiet Am Mühlengarten) neben Russenweg und Saarbahntrasse. Wie berühren Erweiterungspläne das Landschaftsschutzgebiet Dörschbachtal? – Das war die Frage im Riegelsberger Gemeinderat.

Das Gewerbegebiet im Bereich der ehemaligen Betonsteinfabrik Schäfer (rechts hinten das Gewerbegebiet Am Mühlengarten) neben Russenweg und Saarbahntrasse. Wie berühren Erweiterungspläne das Landschaftsschutzgebiet Dörschbachtal? – Das war die Frage im Riegelsberger Gemeinderat.

Foto: BeckerBredel

Der private Investor, der aus dem Gelände der ehemaligen Betonsteinfabrik Schäfer am Riegelsberger Russenweg ein Gewerbegebiet gemacht hatte, möchte das Gewerbegebiet erweitern und im hinteren Teil eine neue Halle bauen. Problematisch ist dabei jedoch die Nähe zum benachbarten Naturschutzgebiet Dörschbachtal: Schon gegen den ersten Erweiterungsplan hatten Naturschützer protestiert, da sie auch in besagtes Naturschutzgebiet hineingeragt hätte. Die Untere Bauaufsicht (UBA) beim Regionalverband Saarbrücken hatte dementsprechend den Bauantrag des Unternehmens zurückgewiesen und die Gemeinde Riegelsberg aufgefordert, einen Bebauungsplan erstellen zu lassen. Dies hat die Verwaltung inzwischen getan und den Plan in der jüngsten Gemeinderatssitzung dem Rat zur Abstimmung vorgelegt.

Der Rat stimmte, bei Enthaltung der Grünen, einstimmig zu – obwohl es auch jetzt noch Einwände von Seiten des Walpershofer Naturschutzbeauftragten Alban Alt gegeben hatte.

Zuvor hatte Stephan Lehberger (Grüne) erklärt: „Das Landschaftsschutzgebiet muss in Gänze erhalten bleiben. Dabei ist es letztlich egal, wie das unternehmerische Interesse aussieht.“ Wie Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) sagte, habe es bereits Gespräche zwischen der Behörde und dem Unternehmen gegeben. Das Unternehmen habe sich daraufhin einverstanden erklärt, das Gewerbegebiet zu verkleinern, so dass dessen Grenze nun direkt an der Grenze des Landschaftsschutzgebietes liege. „Damit ist jetzt alles im grünen Bereich“, so Häusle.

Das sah Alban Alt, dem in der Ratssitzung Rederecht gewährt wurde, allerdings nicht so: „Die Verwaltungsvorlage sagt aus, dass das angrenzende Landschaftsschutzgebiet von einer Bebauung ausgeschlossen wurde. Diese Aussage ist definitiv und eindeutig widerlegbar unzutreffend.“ Im Gegenteil: „Das Landschaftsschutzgebiet wird von der im Bebauungsplan dargestellten Fläche nicht nur tangiert, sondern zumindest an einer Stelle ‚sekantiert’. Das heißt, es wurde etwas herausgeschnitten“, so Alt. Ein „parzellengenauer Vergleich“ des Gewerbegebietes mit dem Lageplan des Landschaftsschutzgebietes würde seine Behauptung „fingerabdruckgleich“ bestätigen.

Alt bemängelte zudem, dass die Riegelsberger Verwaltung den Ratsmitgliedern lediglich den Lageplan des Gewerbegebiets, nicht aber den Lageplan des Landschaftsschutzgebietes, vorgelegt habe. „Das einzelne Ratsmitglied hätte dann selbst erkennen und entscheiden können, ob es sich beim Planungsgebiet um einen Eingriff in die geschützte Fläche handelt“, so Alt.

Alt geht sogar davon aus, dass es schon Eingriffe in das Naturschutzgebiet gegeben habe; Hintergrund: Bürger aus Riegelsberg, sagte Alt, hätten ihn gebeten, zu überprüfen, ob nicht schon vor der Erstellung des Bebauungsplans Eingriffe im Landschaftsschutzgebiet vorgenommen worden seien. Das Ergebnis seiner Überprüfung: „An Luftbildaufnahmen ist klar erkennbar, dass schon jetzt eine Wunde in das Landschaftsschutzgebiet geschlagen wurde.“ Alt legte diese Luftbilder dem Rat vor. Darauf erkennbar waren Aufschüttungen und Bodenarbeiten im Landschaftsschutzgebiet. „Das ist ein klarer Verstoß gegen das saarländische Naturschutzgesetz“, betonte Alt. Er werde die Angelegenheit deshalb dem Umweltministerium zur Klärung vorlegen.

Diese Aussagen verursachten Gemurmel im Riegelsberger Rat, doch Hans-Werner Steimer vom Bauamt der Gemeinde beruhigte, soweit es den Bebauungsplan betraf: Es gehe jetzt nur darum, einen Bebauungsplan, wie von der UBA gefordert, aufzustellen. In diesem Plan würden aber noch keinerlei konkrete Festsetzungen getroffen, lediglich der Geltungsbereich werde definiert. „Bei einem Aufstellungsbeschluss ist also noch alles offen“, so Steimer. Und wenn dann in der Feinabstimmung festgestellt werde, dass das Landschaftsschutzgebiet tangiert wird, könne man das zuständige Planungsbüro beauftragen, den Geltungsbereich des Gewerbegebietes nochmals ein Stück zu verkleinern. Diesem Vorschlag stimmte der Rat zu.

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