Häusle tut, was er für richtig hält

Riegelsberg · Falls Riegelsberg aus dem Entsorgungsverband Saar austräte, müsste es einen Ausgleichsbetrag zahlen. Daran entzündete sich im Gemeinderat eine Debatte, an deren Ende gar nichts herauskam.

 Wieder einmal Thema im Riegelsberger Gemeinderat: der EVS und die Müllentsorgung. Foto: EVS

Wieder einmal Thema im Riegelsberger Gemeinderat: der EVS und die Müllentsorgung. Foto: EVS

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Der Entsorgungsverband Saar (EVS) will in seiner Versammlung am 25. Juni seine Satzung ändern. Es soll festgelegt werden, welche Folgen es für eine Gemeinde hat, wenn sie aus dem EVS austritt und die Abfallentsorgung eigenständig übernimmt. Der Riegelsberger Gemeinderat wollte in seiner jüngsten Sitzung Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) den Auftrag erteilen, wie er in der Verbandsversammlung abstimmen soll.

Eigentlich eine Formalie, doch die fünf Ratsparteien machten ein Spektakel daraus. Den Anlass dazu gab die FDP. Ihr Sprecher Hartmut Huber erklärte: "Die Aufgabenübernahme-Satzung des EVS regelt die Modalitäten des Austritts von Gemeinden aus dem Verband. Die meisten Regelungen hierzu erscheinen fair und angemessen. Allerdings ist in Paragraf 3 eine Regelung versteckt, die sich faktisch als Austrittsverhinderung auswirkt. Dies kann nicht akzeptiert werden." In diesem Paragrafen heißt es, dass eine Austrittsgemeinde dauerhaft einen Ausgleichsbeitrag an den EVS zu zahlen hat, der sich nach dem Verhältnis der örtlichen zu den überörtlichen Kosten und dem Gewicht der Abfälle aus dem Gemeindegebiet richtet. Dazu Huber: "Die offizielle Begründung dafür lautet, dass die Verwaltungskosten des EVS Fixkosten seien, die auch dann anfallen, wenn eine Gemeinde den Verband verlässt. Diese offizielle Begründung ist halb richtig und daher ganz falsch."

Richtig sei - so Huber - dass der EVS auf Grund des Ausscheides einer Gemeinde nicht schlagartig seine Verwaltungskosten reduzieren könne. Verträge müssten eingehalten werden. "Falsch ist aber, dass dies auch zeitlich unbegrenzt so ist. Egal, wie viele Gemeinden aus dem EVS ausscheiden, er erhält immer gleich hohe Beiträge zur Deckung seiner Verwaltungskosten", so Huber. Deshalb beantragte er eine Ergänzung: "Der Ausgleichsbeitrag wird in den fünf Jahren ab Wirksamwerden des Ausscheidens der Gemeinde in gleichen Schritten auf 50 Prozent des Anfangsbetrages reduziert und bleibt danach unverändert." Zustimmung dafür gab es von Volker Christmann (CDU): "Der Austritt muss fair sein. Der FDP-Antrag erfüllt diesen Anspruch." Die Linke stellte einen eigenen Antrag: Der Riegelsberger Bürgermeister solle darauf hinwirken, dass Veränderungen und Verbesserungen im EVS-Gesetz aufgenommen werden und der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit des EVS überprüft. Dieser Antrag wurde von allen Fraktionen abgelehnt. Doch auch der FDP-Antrag fand keine Mehrheit.

Für ihn stimmten nur CDU und FDP (14 Stimmen), dagegen votierten SPD und Linke (15 Stimmen), die Grünen enthielten sich. Weil auch der Verwaltungsvorschlag (Häusle soll den geplanten Satzungsänderungen zustimmen) von CDU, FDP und Linke mehrheitlich abgelehnt wurde, schmunzelte Häusle: "Das heißt, dass es keine Weisung des Gemeinderates gibt, wie sich der Bürgermeister bei der Verbandsversammlung verhalten soll."

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HintergrundSPD und Linke lehnten den FDP-Antrag ab. SPD-Sprecher Ingbert Horn sagte: "Es ist nicht unsere Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit des EVS aus Sicht der Kommunen, die austraten, zu regeln. Unsere Pflicht ist es, die Kosten für die Riegelsberger Bürger gering zu halten. Man kann nicht jedem den Austritt versüßen." Auch Birgit Huonker (Linke) schloss sich nicht der FDP-Sicht an. Sie begründete es damit, dass die Linke beim EVS keine Langzeitstrategie zum Kostensparen erkenne, dass die EVS-Gebühren nicht transparent seien und dass die vom EVS geplante Satzungsänderung für die Kommunen, die schon ausgetreten sind, ungerecht sei. dg

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