Ab 15. Februar gilt Grünschnitt-Abgabe nur noch mit Berechtigungskarte

Riegelsberg · Wer künftig in Riegelsberg Grünschnitt abgeben will, muss einen Ausweis vorlegen.

Die Kompostieranlage der Gemeinde Riegelsberg ist künftig Einheimischen vorbehalten. Dem neuen Wasser- und Abwassergebührenbescheid des Gemeindewasserwerkes seien Berechtigungskarten beigefügt, teilt die Verwaltung mit. Ab dem 15. Februar könne auf der Kompostieranlage neben dem Friedhof nur noch mit Vorlage dieser Berechtigungskarte Grünschnitt abgeliefert werden.

Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) haben wir zum Hintergrund befragt. „Ab dem 1. Januar 2020 darf der von privat angelieferte Grünschnitt per Gesetz nur noch über den Entsorgungsverband Saar verwertet werden“, informiert der Rathauschef. „Bisher machen wir das selbst.“ Um die zu erwartenden Grünschnittmengen der Riegelsberger und Walpershofer ermitteln und die daraus resultierenden Gebühren abschätzen zu können, habe sich die Gemeindeverwaltung zu dieser Neuregelung entschlossen. Bis auf Weiteres bleibe die Gebührentabelle für die Abgabe von Grünschnitt unverändert, ergänzt Häusle.

Bis 31. März ist die Riegelsberger Kompostieranlage nur mittwochs von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Von April bis November gelten diese Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 10 bis 16 Uhr, freitags von 10 bis 12 Uhr, samstags von 9 bis 15 Uhr.

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