Sichere Wege im Winter Riegelsberg erinnert Bürger an die Räumpflicht

Riegelsberg · (red) Die Meteorologen sagen auch für unsere Region Schnee und Glätte voraus. Der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle erinnert denn auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde an die Räumpflicht bei Eis und Schnee.

 Sobald es glatt wird auf den Straßen, sind auch die Riegelsberger verpflichtet, für sichere Gehwege zu sorgen (Symbolbild).

Sobald es glatt wird auf den Straßen, sind auch die Riegelsberger verpflichtet, für sichere Gehwege zu sorgen (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Tobias Hase

Demnach sind Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Straßen und Plätzen ohne Gehwege – etwa in verkehrsberuhigten Bereichen – ist in der gleichen Zeit längs der Häuser oder des Platzes eine  mindestens einen Meter breite Bahn für Fußgänger freizuhalten. Bei Verbindungswegen innerhalb von bebauten Gebieten liegt die Reinigungspflicht bei den Anliegern auf beiden Seiten.  Bei der Räumung der jeweils drei Meter breiten Fahrbahn entlang der Saarbahnstrecke ist es Häusle zufolge unvermeidbar, dass Räumfahrzeuge den Schnee je nach Menge zum Teil auf die Gehwege schieben. Dabei könnten bereits geräumte Gehwege wieder mit Schnee bedeckt werden. Häusle bittet darauf zu achten, dass bei der Gehwegräumung der Schnee nicht auf der Fahrbahn abgelagert wird.

Autofahrer sollten ihre Wagen so parken, dass Räumung der Gehwege ordnungsgemäß möglich bleibt und die Räum- und Streufahrzeuge ungehindert  auf allen Straßen vorankommen. Dafür sei eine Fahrbahnbreite von mindestens drei Metern erforderlich.

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