Saarbahn Für die Saarbahn zahlen? Nein danke!

Riegelsberg · Die Landeshauptstadt hat Riegelsberg aufgefordert, sich an den Kosten der Strecke durch den Ort zu beteiligen. Der Rat lehnte ab.

 Die Saarbahn fährt  in Riegelsberg nach „Straßenbahngesetz“, auf den ehemaligen Bahntrassen aber nach „Bundesbahngesetz“, wo für die Finanzierung das Land zuständig ist. Auch darum lehnt Riegelsberg eine Kostenbeteiligung ab.

Die Saarbahn fährt  in Riegelsberg nach „Straßenbahngesetz“, auf den ehemaligen Bahntrassen aber nach „Bundesbahngesetz“, wo für die Finanzierung das Land zuständig ist. Auch darum lehnt Riegelsberg eine Kostenbeteiligung ab.

Foto: Iris Maurer

Im März 2016 forderte die Saarbahn GmbH, dass sich die Gemeinde Riegelsberg an den Betriebskosten auf dem Streckenabschnitt durch Riegelsberg beteiligen solle. Der Gemeinderat lehnte damals einstimmig ab (die SZ berichtete). Jetzt fordert die Stadt Saarbrücken eine Kostenbeteiligung Riegelsbergs. Und wieder lehnte der Gemeinderat einstimmig ab.

„Wir haben bei der Saarbahn die missliche Situation, dass es zwei Schienenarten gibt“, sagte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) in der Ratssitzung am Montagabend. So fährt die Bahn zwischen Hanweiler und Brebach sowie zwischen Etzenhofen und Lebach auf dem ehemaligen Eisenbahn-Schienennetz. Zuständig für die Finanzierung ist daher das Land. Durch Saarbrücken und Riegelsberg fährt die Bahn jedoch auf eigens gebauten Straßenbahnschienen, die Finanzierung trägt die Saarbahn GmbH.

Aufgabenträger zwischen Brebach und Von der Heydt ist die Stadt Saarbrücken, Aufgabenträger zwischen Von der Heydt und Etzenhofen ist der „Zweckverband ÖPNV auf dem Gebiet des Regionalverbandes“ (ZPRS), zu dem Riegelsberg gehört. Mittlerweile hat der ZPRS, auf Antrag der Stadt Saarbrücken, die Aufgabenträgerschaft an die Landeshauptstadt übertragen. Das heißt: der Aufgabenträger – in diesem Fall also die Stadt Saarbrücken – erstellt Pläne für den Betrieb der Saarbahn (das Erstellen der Pläne sagt aber nichts über die Finanzverantwortung aus). Und weil Saarbrücken eine Direktvergabe des Saarbahnbetriebs für die gesamte Saarbahnstrecke ab dem 31. August 2019 plant, soll sich nun der ZPRS an den geschätzten Kosten in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro beteiligen, das schlägt jedenfalls Saarbrücken vor. Das allerdings sieht Klaus Häusle, der auch Vorsitzende des ZPRS ist, nicht ein: „Wir unterstützen die Bemühungen, dass eine Direktvergabe gemacht wird, gehen aber davon aus, dass die Finanzierung keine Aufgabe des ZPRS ist.“

Eine gesetzliche Grundlage für die Saarbrücker Forderung gebe es nicht, die Landeshauptstadt strebe also lediglich eine freie Vereinbarung für eine Kostenbeteiligung an. Und damit sind Riegelsberger Verwaltung und Gemeinderat nicht einverstanden. Im Vergleich zur Nachbar-Kommune (in der die „Bundesbahn-Regelung“ statt der „Straßenbahn-Regelung“ gilt) sagte Birgit Huonker (Linke): „Es ist für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar, dass Riegelsberg zahlen soll, Heusweiler jedoch nicht.“ Und Dr. Volker Christmann (CDU) erinnerte an ein „politisches Versprechen“, das beim Saarbahnbau durch Riegelsberg gegeben worden sei: „Die Saarbahn wird kostenfrei durch Riegelsberg fahren.“ Auch Frank Schmidt (SPD) betonte: „Wir haben bisher nichts bezahlt und werden auch nichts bezahlen.“

Einstimmig verabschiedete der Rat eine Resolution, in der daran erinnert wird, dass Riegelsberg bis zum Bau der Saarbahn durch die Buslinien 140, 141 und R9 sehr gut an die Landeshauptstadt angebunden gewesen sei und den Bau einer Saarbahnstrecke gar nicht gefordert habe. Die Initiative zum Bau der Saarbahn sei nicht von Riegelsberg ausgegangen, heißt es zudem in der Resolution. Auch an die Zusage, dass keine Kosten auf Riegelsberg zukommen würden, wird wieder erinnert. Auch heißt es in der Resolution: Die ganze Saarbahnlinie, von Hanweiler bis Lebach, sei eine Regionallinie auf der Schiene und gehöre in die Zuständigkeit des Landes. Daher werde sich  Riegelsberg nicht an der Finanzierung des Betriebs der Saarbahn beteiligen.

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