Es geht ums nicht vorhandene Geld

Riegelsberg · Wie steht es um das Riegelsberger Haushalts-Loch in 2014? Darauf gibt es heute im Gemeinderat eine Antwort. Auch um die Haushalte der Eigenbetriebe geht es und um die Vergnügungssteuer.

Auf einen langen Abend müssen sich die Besucher der Riegelsberger Gemeinderatssitzung am heutigen Montag, 9. Dezember, ab 18 Uhr, im Sitzungsaal des Rathauses einstellen. Die Tagesordnung im öffentlichen Teil umfasst 14 Punkte. Darunter als wichtigster und sicher am längsten diskutierter die Beratung und Verabschiedung des Haushaltes 2014.

Vor zwei Jahren schrieb die Gemeinde ein jahresbezogenes Minus von rund 1,5 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr belief sich der Jahresverlust auf rund 1,2 Millionen Euro. Wird diesmal der Zuwachs zum Gesamt-Defizit unter einer Millionen liegen?

Interessant wird es auch beim Punkt "Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA)". Wie von uns berichtet, war Hartmut Huber (FDP) aus Verärgerung aus dem Ausschuss ausgeschieden. Da der Gemeinderat beschlossen hatte, dass alle Ratsfraktionen im Ausschuss vertreten sein müssen, sollte Hubers Fraktionskollege Jürgen Klein nachrücken. Doch Klein ist Beigeordneter, und der RPA hat unter anderem die Aufgabe, den Bürgermeister und die Beigeordneten zur Entlastung vorzuschlagen. Da Klein sich nicht selbst entlasten kann, darf er auch nicht in den Ausschuss nachrücken.

Weitere Tagesordnungspunkte sind die Feststellungen der Jahresrechnungen 2012 des Hallen- und Bäderbetriebes, des Gemeindewasserwerkes und des Abwasserbetriebes. Will heißen: Der Gemeinderat erfährt, ob die drei Eigenbetrieb der Gemeinde im Jahr 2012 einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet haben. Auch die Wirtschaftspläne 2014 dieser drei Eigenbetriebe sowie der Wirtschaftsplan des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) werden vorgestellt und beraten.

Außerdem will der Gemeinderat über eine Neufassung seiner Vergnügungssteuersatzung debattieren. Und im Hinblick auf die Kommunalwahl im Mai 2014 muss das Wahlgebiet der Gemeinde in Wahlbezirke eingeteilt werden. Zudem sollen Konsolidierungshilfen im Rahmen des Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) beantragt werden.

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