Ein bisschen mehr Geld aus dem Glücksspiel

Riegelsberg. Die Gemeinde Riegelsberg wird die Vergnügungssteuer zum 1. März 2013 leicht anheben. Der neue Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten beträgt dann zwölf Prozent in Spielhallen und zehn Prozent in Gaststätten. Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer nach wie vor nach der Anzahl der aufgestellten Geräte berechnet

Riegelsberg. Die Gemeinde Riegelsberg wird die Vergnügungssteuer zum 1. März 2013 leicht anheben. Der neue Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten beträgt dann zwölf Prozent in Spielhallen und zehn Prozent in Gaststätten. Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer nach wie vor nach der Anzahl der aufgestellten Geräte berechnet. Das beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig.

Außerdem wurde einstimmig beschlossen, dass die Vergnügungssteuersatzung wie folgt geändert wird: Bisher wurde die Stückzahl der aufgestellten Spielgeräte besteuert. Jetzt soll bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit das Einspielergebnis als Bemessungsgrundlage heran gezogen werden. Will heißen: Apparate, an den viel gespielt wird, führen zu einer höheren Steuer. "Bei der Festlegung der Steuern sind wir bis an die gesetzlich erlaubten Höchstgrenzen gegangen", erklärte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD).

Zustimmung für die Änderungen kamen aus allen Gemeinderatsfraktionen. So meinte beispielsweise Birgit Huonker (Die Linke): "Spielhallen sind wie Pilze aus dem Boden geschossen, das wurde hier im Rat mit Stirnrunzeln gesehen. Ich freue mich deshalb, dass wir die Vergnügungssteuer ein bisschen erhöhen. Ich hätte mich aber noch mehr gefreut, wenn wir noch mehr für die Suchtprävention getan hätten." Hartmut Huber (FDP) sagte: "Aus unserer Sicht wäre uns eine noch höhere Steuer Recht gewesen. Aber der vorliegende Entwurf schöpft die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen aus, und daran sind wir halt gebunden." dg

Hintergrund

Das Aufstellen von Geldspielgeräten unterliegt auf Grundlage der Gewerbeordnung und der Spielverordnung einer strikten Reglementierung: Sie dürfen nur in Gaststätten (maximal drei Stück) und Spielhallen (maximal zwölf Stück) aufgestellt werden. In Spielhallen ist Alkoholausschank und der Zutritt Jugendlicher verboten. Nur wer volljährig ist, darf an Geldspielautomaten spielen. Die Geräte müssen auch so eingestellt sein, dass Gewinne und Verluste der Spieler im Durchschnitt eine bestimmte Bandbreite nicht über- oder unterschreiten: Der tatsächliche Verlust pro Stunde darf höchstens 80 Euro betragen. Der Gewinn pro Stunde darf nicht über 500 Euro liegen. Der durchschnittliche Verlust pro Stunde soll auf höchstens 33 Euro begrenzt sein (unterm Strich gewinnt natürlich immer der Automatenbetreiber). Geldspielautomaten müssen alle zwei Jahre von einem vereidigten Sachverständigen überprüft werden.

 Eine Erhöhung der Steuer für Geldspielautomaten soll die Riegelsberger Kasse ein wenig aufbessern. Foto: Becker & Bredel

Eine Erhöhung der Steuer für Geldspielautomaten soll die Riegelsberger Kasse ein wenig aufbessern. Foto: Becker & Bredel

Die ersten Geldspielgeräte wurden 1889 in den USA gebaut. In Deutschland sind derzeit knapp 250 000 Geldspielautomaten aufgestellt. red

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