Eigentümer müssen Gehwege und Straßen von Ästen freihalten

Riegelsberg · Beim Ordnungsamt eingehende Beschwerden zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie an Gehwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit wachsende Hecken und Sträucher bestehen.

Riegelsberg. Beim Ordnungsamt eingehende Beschwerden zeigen, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie an Gehwegen immer wieder Behinderungen durch überhängende Äste und zu breit wachsende Hecken und Sträucher bestehen. Da außer der Verletzungsgefahr durch überhängende Äste auch eine Gefährdung beim Ausweichen auf die Straße besteht, bitte das Amt alle Grundstückseigentümer, überwachsende Pflanzen soweit zurück zu schneiden, dass Gehweg und Straße in voller Breite genutzt werden können. Als Grundstückseigentümer oder -besitzer ist man verkehrssicherungspflichtig und muss im Schadensfall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen rechnen. Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,30 Meter nicht über den Gehweg ragen, grenzt das Grundstück an eine Straße, dürfen sie bis zu einer Höhe von vier Meter nicht in die Straße ragen. Auch Straßenamensschilder und Laternen müssen von Bewuchs freigehalten werden. red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort