Baurecht-Hürden für die Windkraft?

Riegelsberg · Nachdem es im Riegelsberger Gemeinderat sinngemäß hieß, dass in den Windkraft-Vorranggebieten wie im Fröhner Wald auch ohne städtebaulichen Vertrag oder Bebauungsplan gebaut werden könne, erklärte dazu der Verein „Fröhner Wald für Mensch und Natur“, dass es dort kein uneingeschränkten Baurecht gebe.

Der Rechtsanwalt des Vereins habe erklärt, die Gemeinde Riegelsberg könne "selbstverständlich" einen Bebauungsplan aufstellen, der dann im Aufstellungsverfahren "eine Sperrwirkung entfalten" könne - insbesondere durch Anordnung der Gemeinde (bis zu vier Jahre). Der Investor könne jedenfalls nicht nach Gutdünken walten.

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