Windkraft Windräder Landeswaldgesetz Windpark Fröhn Aus für Windpark Fröhn ist besiegelt

Köllertal · Das geänderte Landeswaldgesetz erschwert den Bau von Windrädern. Nur Windpark Pfaffenkopf im Genehmigungsverfahren.

 An der Windkraft scheiden sich die Geister. Klar ist: Das geänderte Landeswaldgesetz erschwert den Bau von Windrädern.

An der Windkraft scheiden sich die Geister. Klar ist: Das geänderte Landeswaldgesetz erschwert den Bau von Windrädern.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Wald und Windkraftanlagen – passt das zusammen? Auch wenn gefühlt Windräder wie Pilze aus dem Boden schießen, so einfach ist das Genehmigungsverfahren dafür nicht. Im Gegenteil. Seit dem 5. Oktober ist es sogar noch schwieriger geworden, denn zu diesem Datum trat eine Änderung des Landeswaldgesetzes in Kraft, die den Bau neuer Windkraftanlagen erschwert.

Unterm Strich verringert sich die Fläche, auf denen Windräder gebaut werden dürfen, um die Hälfte. Von den 162 Hektar, die aktuell im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes als so genannte Konzentrationszonen für Windkraft vorgesehen sind, bleiben nur noch 75 Hektar für eine potenzielle Windenergienutzung übrig. Ursprünglich hätten in diesen Zonen 17 bis 23 Anlagen entstehen können, nach der Änderung des Landeswaldgesetzes höchstens noch zehn bis 14, wie der Regionalverband mitteilt.

In Paragraf 8, Absatz 2, des Landeswaldgesetzes heißt es nun: „Auf Grundflächen, auf denen sich seit mindestens 1817 Wald im Sinne des Paragrafen 2 dieses Gesetzes findet (Historisch alter Wald) stehen im Staatswald die Belange des Natur- und Bodenschutzes der Errichtung von baulichen Anlagen, die der Nutzung der Windenergie dienen, in der Regel entgegen.“ Acht Konzentrationszonen hat der Regionalverband für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Ob dort tatsächlich gebaut wird, entscheidet aber das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz. Außerhalb dieser Konzentrationszonen dürfen künftig keine Windanlagen gebaut werden, das hat der Kooperationsrat des Regionalverbandes so festgelegt. Aktuell ist nach Angaben des Regionalverbandes nur ein Projekt im Genehmigungsverfahren, nämlich das Gebiet „Östlich des Forsthauses Pfaffenkopf“.

Was gilt es nun, bei einem Genehmigungsverfahren abzuwägen? Dazu heißt es im geänderten Landeswaldgesetz: „Ein überwiegendes öffentliches Interesse (für den Bau von Windkraftanlagen, Anm. d. Red.) liegt vor, wenn am Errichtungsstandort in 150 Meter Höhe über dem Grund mindestens eine mittlere Windleistungsdichte von 321 Watt pro Quadratmeter gegeben ist und der Standort bereits erschlossen ist oder der Standort und die zur Erschließung des Standortes erforderlichen Flächen vorbelastet sind.“ Konkret bedeutet das, dass zum Beispiel geprüft wird, wie hoch die Lärmbelästigung durch eine neue Anlage wäre, sowie weitere Aspekte des Natur- und Umweltschutzes.

Zur Situation im Köllertal. Die Firma Dunoair plant den aus sechs Windenergieanlagen bestehenden Windpark Pfaffenkopf, der sich, wie erwähnt, im Genehmigungsverfahren befindet. Zwei dieser Windräder würden sich auf Riegelsberger Gebiet drehen, die anderen vier auf Saarbrücker Bann. Sowohl der Saarbrücker Stadtrat als auch der Riegelsberger Gemeinderat haben diesem Projekt die Zustimmung verweigert. Wie der Riegelsberger Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) im Februar der SZ sagte, hat der Gemeinderat das Einvernehmen in dieser Angelegenheit aus drei Gründen nicht hergestellt: 1. Überschreitung der Konzentrationszone. 2. Schallausbreitungen. 3. Naturschutz.

Die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), hat auf die Einwände aus Riegelsberg reagiert. Häusle fasst die Aussagen des Schreibens so zusammen: Der Einspruch gegen das Windrad mit Rotorüberschlag sei rechtmäßig; der Einspruch gegen das Windrad, das komplett innerhalb der Konzentrationszone stehen würde, nicht. Für dieses zweite Windrad ersetzt das LUA das Einvernehmen, das der Riegelsberger Gemeinderat nicht hergestellt hat – soweit alle übrigen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Im Februar ging der Rathauschef davon aus, dass der Windpark Pfaffenkopf nur aus höchstens vier statt aus sechs Windrädern bestehen wird, so er denn gebaut wird. Gestern hat die SZ erneut mit Häusle über dieses Thema gesprochen. Fazit: Nach seinem Kenntnisstand gebe es nichts Neues. Inwieweit sich das geänderte Landeswaldgesetz auf den Windpark Pfaffenkopf auswirkt, könne er derzeit nicht beurteilen, sagte Häusle.

Ruhig geworden ist es um den Windpark Fröhn zwischen Holz und Riegelsberg. Das Umweltministerium hat, über den Saarforst, im Juni den Pachtvertrag mit dem Windkraft-Investor RAG gekündigt. Damit war das Projekt, Windräder im Fröhner Wald zu bauen, im Grunde erledigt, nachdem es zuletzt ohnehin nur noch um zwei Windkraftanlagen gegangen war: Bereits im Oktober vorigen Jahres war eine der drei von der RAG Montan Wind GmbH geplanten Anlagen vom Umweltministerium als nicht mehr genehmigungsfähig eingestuft worden, da es im Bereich von Alt- und Totholzbeständen liege, die durch den Bau zerstört würden. Rudolf Krumm, Geschäftsführer der RAG Montan Wind GmbH, bestätigte der SZ gestern das endgültige Aus für den Windpark Fröhn. Krumm: „Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen wir zur Kenntnis nehmen. Damit ist der Windpark Fröhn in dieser Form nicht mehr zu verwirklichen.“

Die von der Firma Dunoair vorgesehenen Windparks Schwalbach und Bous stoßen in den Nachbarorten Völklingen, Köllerbach und Püttlingen auf heftigen Widerstand (die Saarbrücker Zeitung berichtete). Der Püttlinger Stadtrat hat eine Resolution gegen den Windpark Bous mit seinen drei geplanten Anlagen verabschiedet, mit der er den Widerspruch des Knappschaftsklinikums gegen das Projekt in Bous unterstützt. Anders als das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) als genehmigende Behörde sieht das Klinikum durch das Projekt seinen Betrieb gestört. Gegner dieser Windkraftanlagen, Verwaltung und Politiker in den betroffenen Kommunen hoffen auch auf das Welterbe-Komitee der Unesco in Paris. Das soll nämlich beurteilen, wie sich die wohl von der Völklinger Hütte aus sichtbaren Windräder auf das Weltkulturerbe auswirken würden – und ob der besondere Status durch den Windanlagenbau bedroht ist. Marija Herceg, Pressesprecherin des Saar-Ministeriums für Bildung und Kultur, teilte auf SZ-Anfrage gestern mit, es gebe noch keine Unesco-Entscheidung, wie weit die Windräder das Erscheinungsbild des Weltkulturerbe störten. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, könne sie nicht sagen.

Der Windpark Schwalbach soll aus vier Windkraftanlagen bestehen, die Arbeiten dazu im Wald bei Köllerbach sind im Gange. Wie Dunoair-Projektleiter Thilo Wemmer-Geist der Saarbrücker Zeitung im September sagte, stehe der Inbetriebnahme des Windparkes Schwalbach im kommenden Jahr nichts mehr im Wege.

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