Viel Arbeit bis zur Stichwahl Auch ein Toter kann eine Stimme haben

Riegelsberg/ Regionalverband · Viel Arbeit müssen die Kommunen stemmen, in denen noch Stichwahlen anstehen. Kurios: In Ausnahmefällen kann bei der Briefwahl auch ein Toter mitgezählt werden.

 Wahlhelfer bei der Arbeit. Sollte sich vor den Stichwahlen um die Bürgermeisterämter  im Regionalverband auch eine zwischenzeitlich verstorbene Person unter den Briefwählern befinden, dann lässt sich das nicht mehr aussortieren.

Wahlhelfer bei der Arbeit. Sollte sich vor den Stichwahlen um die Bürgermeisterämter im Regionalverband auch eine zwischenzeitlich verstorbene Person unter den Briefwählern befinden, dann lässt sich das nicht mehr aussortieren.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Da wird mit heißer Nadel gestrickt: In sechs der zehn Städte und Gemeinden des Regionalverbandes stehen am Pfingstsonntag die Bürgermeister-Stichwahlen an. Das heißt: zwischen erstem Wahldurchgang und Stichwahl haben die zuständigen Mitarbeiter nur zwei  Wochen Zeit (in denen diesmal mit dem 30. Mai auch noch ein Feiertag lag),  um alle Vorbereitungen zu treffen und nicht zuletzt die Briefwahl zu stemmen.

Auch die Wählerverzeichnisse müssen neu aufgearbeitet werden, schildert der Riegelsberger Gemeindewahlleiter Jürgen Knipper: „Wähler, die zwischenzeitlich verstorben sind, werden aus dem Verzeichnis herausgenommen. Auf der anderen Seiten sind junge Leute, die innerhalb der zwei Wochen volljährig werden, jetzt neue Wahlberechtigte.“ Auch wer innerhalb dieser zwei Wochen den Zeitpunkt erreicht, an dem er drei Monate seinen Erstwohnsitz in seiner Stadt oder Gemeinde hat, ist dann ebenfalls ein neuer Wahlberechtigter. „Die Neuzugänge bei den Wahlberechtigten“, so Knipper, „erhalten von Amts wegen automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen zugeschickt“, diese Regel gilt einheitlich für alle Kommunen.

Ein Kuriosum am Rande: Sollte ein Wähler die Briefwahl schon abgeschickt haben, und er verstirbt in der Zeit bis zum eigentlichen Wahltermin, dann lässt sich das nicht mehr aussortieren, und in diesem – sicher sehr seltenen – Fall hat dann ein Toter mitgewählt.

Eine besondere Herausforderung sind die Stichwahl und die darin eingebundene Briefwahl ohnehin. So darf der Auftrag an die Druckerei, welche die Wahlzettel herstellt, erst rausgehen, wenn das Wahlergebnis des ersten Durchganges offiziell feststeht. Die verbleibenden Kandidaten dürfen nämlich nicht in alphabetischer Reihenfolge genannt werden, sondern derjenige, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, muss oben stehen, schildert Bernd Blaes, stellvertretender Wahlleiter in Püttlingen.

„In Riegelsberg hatten wir dann auch noch ein Software-Problem, das zu einer zeitlichen Verzögerung geführt hat“, so Knipper, „die Briefwahlunterlagen wurden dann am Vatertag versandfertig gemacht.“

In Riegelsberg hatte es auch nach dem ersten Wahldurchgang eine Beschwerde eines Wahlhelfers gegeben: Paul-Georg Berthold und seine Frau waren bei der Briefwahl-Zählung im Einsatz. Die Verwaltungsspitze, so Berthold, sei schon im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht worden, dass mit deutlich mehr Briefwählern zu rechnen sei, weshalb ein Aufstocken von zwei auf vier Briefwahl-Vorstände sinnvoll sei. Doch die Verwaltung habe nicht reagiert. So hätten dann in den herkömmlichen Wahlbezirken von den jeweiligen Wahlvorständen und ihren Teams 500 bis 800 Stimmzettel ausgezählt werden müssen, von den beiden Briefwahlvorständen aber rund 2800 Wahlbriefe, so dass die Arbeit bis fast 2 Uhr nachts gedauert habe. Gerade die Ehrenamtlichen unter den Wahlhelfern hätten „diese unnötige Nachtschicht zum Nulltarif gestemmt“. Unterm Strich habe sich da eine mangelnde Wertschätzung des Ehrenamtes gezeigt.

Die große Belastung, so Knipper, sei im Vorfeld, schon wegen der großen Anzahl an Wahlen, durchaus bekannt gewesen. Doch gerade kleine Verwaltungen stelle das vor große Herausforderungen. So sei es auch nicht möglich, kurzfristig wegen erhöhtem Briefwahlaufkommen weitere Wahlvorstände zu bilden. Damit könne man auch unerfahrene ehrenamtliche Helfer nicht alleine lassen, ein Verwaltungsmitarbeiter sei da unbedingt erforderlich, doch deren Zahl sei begrenzt. So seien am Wahlabend bereits alle Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, einschließlich Auszubildender im Einsatz gewesen.

Die Bildung weiterer Briefwahlvorstände werde bei künftigen Wahlen nur nach umfangreiche Änderungen in der Gesamtorganisation möglich sein, etwa durch das Zusammenlegung von Wahlbezirken, damit Verwaltungsmitarbeiter für die Aufgaben im Briefwahlvorstand „frei“ werden.

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