Erneuerbare Energien Riegelsberg stoppt Widerspruch

Riegelsberg · Anwalt der Gemeinde sah in Sachen Windräder keine öffentlichen Belange verletzt.

Im Oktober letzten Jahres hatte die Gemeinde Riegelsberg auf einstimmigen Beschluss des Gemeinderates Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) zum geplanten Windpark Pfaffenkopf eingelegt. Jetzt zog der Rat ebenfalls einstimmig – bei Enthaltung von Birgit Huonker (Linke) und Melanie Dell (FDP) – den Widerspruch wieder zurück. Der Grund: Der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Holger Kröninger hat mittlerweile Akteneinsicht beim LUA genommen und dabei festgestellt, dass nach Auswertung aller Gutachten und sonstiger Unterlagen keine öffentlichen Belange nach Paragraf 35 des Baugesetzbuchs verletzt sind. Es hätten sich auch sonst keine Erkenntnisse ergeben, die einem Widerspruch der Gemeinde Riegelsberg zum Erfolg verhelfen könnten. Deshalb sei eine Weiterführung des Widerspruchverfahrens nicht sinnvoll. Alle für die Gemeinde Riegelsberg relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen würden eingehalten, so dass kein Ansatz für eine rechtliche haltbare Widerspruchsbegründung erkennbar sei, so Kröninger. Da allerdings auch der Investor des Windparks – die DunoAir GmbH – ein Widerspruchsverfahren beim LUA eingereicht hat, weil das LUA statt der geplanten sechs nur den Bau von zwei Windrädern genehmigte, hat Riegelsberg die Möglichkeit, zu diesem Widerspruchsverfahren als „Beigeladener“ hinzugezogen zu werden. „Darauf hat uns Professor Kröninger hingewiesen, weil wir durch den Widerspruch von DunoAir in unseren Rechten betroffen sein könnten“, sagte Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) in der jüngsten Ratssitzung. Der Antrag auf Hinzuziehung wurde von Klaus Häusle und Rechtsanwalt Kröninger bereits gestellt, das LUA wird bis zum 22. Juli entscheiden, ob es den Antrag genehmigt. Danach wird Häusle die Fraktionschefs des Gemeinderates über das weitere Vorgehen informieren.

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