Regionalverband Zuschuss für die Wohnungssanierung

Saarbrücken · Regionalverband will Eigentümer unterstützen, wenn sie an bedürftige Menschen vermieten. Vorbild ist Karlsruhe.

 Handwerker renovieren eine Mietwohnung. Der Regionalverband will Eigentümern ab 2019 unter die Arme greifen, wenn sie ihre leer stehenden Wohnungen sanieren. Die Regionalversammlung muss noch zustimmen.

Handwerker renovieren eine Mietwohnung. Der Regionalverband will Eigentümern ab 2019 unter die Arme greifen, wenn sie ihre leer stehenden Wohnungen sanieren. Die Regionalversammlung muss noch zustimmen.

Foto: picture alliance / dpa/Axel Heimken

Der Regionalverband will Anreize für Eigentümer schaffen, ihre leer stehenden Wohnungen zu sanieren und an Hartz-IV-Empfänger oder Menschen, die Sozialhilfe bekommen, zu vermieten. Das hat Verwaltungschef Peter Gillo (SPD) angekündigt. Er habe zum Beispiel ältere Menschen im Blick, die Unterstützung bei der Sanierung brauchen, aber auch Eigentümer, die nicht im Regionalverband leben. Gillo will ihnen einen Zuschuss zum Beispiel für Malerarbeiten oder Heizungsreparaturen zahlen, wenn sie mindestens zehn Jahre an bedürftige Menschen vermieten. Dazu komme eine Mietausfallgarantie, wenn es Probleme mit den Mietern gibt, diese ausziehen und es dauert, bis ein Nachmieter gefunden wird. Dritter Baustein der Initiative: Zwei Mitarbeiter sollen sich eine Stelle teilen und feste Ansprechpartner bei allen Fragen für die Wohnungseigentümer sein, sagt der SPD-Politiker. Wie hoch die Mietausfallgarantie sein wird, stehe noch nicht fest. Geplant ist, dass Eigentümer und Arbeitslose  einen Mietvertrag schließen und sich der Vermieter verpflichtet, die vom Regionalverband festgelegten Miethöchstgrenzen einzuhalten.

Im Haushalt 2019 werden in einem ersten Schritt 160 000 Euro für diese Wohnungsinitiative bereitgestellt, sagt Gillo. SPD und CDU hatten das beantragt. 60 000 Euro seien für das Personal vorgesehen, der Rest für Zuschüsse und Mietausfälle. Der Regionalverband folge damit dem erfolgreichen Beispiel der Stadt Karlsruhe. Dort sei es gelungen, leer stehende Wohnungen an Bedürftige zu vermieten, erklärt Gillo.

Alfred Dietz, Leiter des Sozialamts der Stadt Karlsruhe, erklärt, in zehn Jahren sei es gelungen, in über 700 Wohnungen rund 1800 Personen unterzubringen. Darunter seien nicht nur Arbeits- oder Wohnungslose, sondern auch Menschen, die zum Beispiel wegen Eigenbedarfs ausziehen müssen. Die Stadt Karlsruhe zahle Sanierungszuschüsse, die Eigentümer müssten sich aber an die Miethöchstgrenze halten, sagt Dietz.

Regionalverbandsdirektor Gillo betont, er wolle nicht warten, bis neue Sozialwohnungen gebaut werden, sondern jetzt handeln. Deshalb habe er die Leerstände im Blick. Die Wohnungsbauförderung des Landes richte sich dagegen eher an große Neu- und Umbauten von Eigentümern und Wohnungsbaugesellschaften. Wie die SZ berichtete, fehlen viele Sozialwohnungen im Regionalverband, sodass manche Hartz-IV-Empfänger einen Teil ihrer Grundsicherung abzweigen müssen, weil der Zuschuss des Jobcenters für die Miete nicht reicht.

Rund 44 000 Menschen im Regionalverband leben nach Angaben Gillos von Hartz IV, die Ausgaben für das Jobcenter sind denn auch der größte Brocken im Haushalt 2019 mit rund 154 Millionen Euro. Auch die Ausgaben für das Jugendamt und Sozialamt steigen, so dass der Haushalt die Ausgaben-Schallmauer von 500 Millionen Euro durchbricht, sagte Gillo.

 Regionalverbandsumlage 2019

Regionalverbandsumlage 2019

Foto: SZ/Müller, Astrid

Die Umlage für die zehn Städte und Gemeinden steige um zwei Millionen Euro, sagt Gillo. Wegen der insgesamt gestiegenen Steuereinnahmen sinke aber der Anteil, den die Kommunen an den Regionalverband überweisen müssen. Das sind im nächsten Jahr 245,4 Millionen Euro. Die Zuschüsse des Landes steigen um 13 Millionen Euro und gleichen die Mehrausgaben des Jobcenters 2019 aus. Die Zahl der Hilfeempfänger sei gestiegen, weil Flüchtlinge hierhergezogen sind, aber auch die Mieten und Nebenkosten. Ein weiteres Problem: Der Regionalverband erhielt 2017 und 2018 vom Bund eine Finanzspritze bei den Flüchtlingskosten. Diese Regelung läuft aber aus. Es gebe noch keine Vereinbarung für 2019. Allerdings liege in Berlin ein Entwurf für eine neue Verordnung, sagt Gillo: „Hier könnte es noch eine Entlastung geben.“

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