Impfpflicht in Pflege Erstmals im Saarland: Regionalverband Saarbrücken verhängt Arbeitsverbote für Ungeimpfte

Saarbrücken/St. Wendel · Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die nicht geimpft sind, bekommen jetzt Post vom Regionalverband. Sie dürfen ab der Zustellung vorerst nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz auftauchen.

 Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die nicht geimpft sind, bekommen jetzt Post vom Regionalverband. (Symbolbild)

Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die nicht geimpft sind, bekommen jetzt Post vom Regionalverband. (Symbolbild)

Foto: dpa/Ole Spata

Das Damoklesschwert schwebte bereits seit März über jenen Beschäftigten im Gesundheitssektor, die nicht zu einer Impfung gegen das Corona-Virus bereit waren. Denn ein Bundesgesetz setzt eine Impfpflicht in dieser Berufsgruppe voraus.

Jetzt verhängt das Gesundheitsamt des Regionalverbands Saarbrücken Tätigkeitsverbote. Zum ersten Mal wird damit das Gesetz im Saarland angewandt, wie es aus der Regionalverbandsverwaltung dazu heißt. Damit dürfen ab dem Tag der Zustellung die Betroffenen nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.

So viele Pflegemitarbeiter sind von einem Tätigkeitsverbot im Regionalverband betroffen

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Davon betroffen sind nach Angaben von Pressesprecher Lars Weber 17 Beschäftigte. Sechs von ihnen können dem Verbot entgehen, wenn sie sich an Auflagen halten: Sie müssen sich täglich testen und permanent eine FFP2-Maske tragen. Für diese Pflegemitarbeiter hatte der Arbeitgeber eine Systemrelevanz beantragt, die das Gesundheitsamt prüfte und genehmigte.

Seit Inkrafttreten der Bestimmungen hatten Arbeitgeber nach Angaben aus dem Gesundheitsamt für 170 Einrichtungen 1500 ungeimpfte Mitarbeiter gemeldet. Etwa zehn Prozent von ihnen müssten nun nach Prüfungen mit einem behördlichen Schreiben rechnen.

Nach den ersten 17 in diesem Monat sollen rund 130 weitere Verbote im November folgen, kündigt Weber an. Sie verteilen sich auf 60 Einrichtungen. Dazu zählen neben Krankenhäusern und Pflegeheimen unter anderem auch Arztpraxen und Rehakliniken.

Zwar geht nach bisheriger bundespolitischer Diskussionslage der Regionalverband davon aus, dass die Laufzeit für das Gesetz über den Jahreswechsel nicht verlängert wird. Bislang gebe es auf Länderebene keine einheitlichen Ambitionen, darüber hinaus Tätigkeitsverbote auszusprechen, sagt Weber. „Aber es handelt sich jetzt um ein gültiges Bundesgesetz, das auch umgesetzt werden sollte“, begründet er auf SZ-Anfrage.

Regionalverband: So sieht die Infektionslage zurzeit in Heimen und Kliniken aus

Zumal sich die Infektionslage nicht nur allgemein, sondern zuletzt auch in medizinischen Einrichtungen verschärft habe. So heißt es in einer schriftlichen Mitteilung, dass es beispielsweise in 35 der 50 Seniorenheimen im Regionalverband „aktuell Fallhäufungen“ gebe. Von 270 Bewohnern mit einer Covid-19-Infektion müsste ein Fünftel ins Krankenhaus.

Weitere Infektionsherde gebe es in vier Krankenhäusern sowie acht Behinderten-Einrichtungen. Insgesamt seien 350 Bewohner, Beschäftigte sowie Patienten betroffen. Zudem zähle der Regionalverband mehr Todesfälle als im Vormonat.

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