Verfassungsrichter stellt Gesetz vor Müller stellt neues Gesetz vor

Quierschied · () „Wir wollten uns vergewissern, dass wir das Richtige tun. Deshalb haben wir einen hochkarätigen Juristen um einen Fachvortrag gebeten“, sagte SHG-Geschäftsführer Alfons Vogtel bei der Begrüßung von Bundesverfassungsrichter Peter Müller im Medicus-Gesundheitszentrum in Quierschied. Dorthin hatten die Saarland-Heilstätten GmbH und die BAGSS Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland Spitzenvertreter des Krankenhauswesens sowie Chefärzte und leitende Mitarbeiter der SHG eingeladen, um sich von dem Saarländer und ehemaligem Ministerpräsidenten Müller, seit 2011 Richter am Verfassungsgericht in Karlsruhe, über die im Jahr 2016 neu ins Strafgesetzbuch aufgenommen Paragrafen zur Verfolgung und Ahndung von Korruption im Gesundheitswesen informieren zu lassen.

In seinem mehr als einstündigen Referat berichtete Müller über die Entstehung des einzigartigen Gesetzes, dessen Impuls der im vergangenen Jahrzehnt aufgedeckte „Herzklappenskandal“ gab und das auf medizinischer Seite insbesondere leitende Krankenhausärzte betrifft. Niedergelassene Ärzte sind nicht betroffen. So kompliziert das Gesetz und seine Auslegung auch erscheinen mögen, Müller hatte auch einen einfachen Rat an die Ärzte parat: „Wenn Sie sich an die Standesregeln halten, kann Ihnen nichts passieren. Was zivilrechtlich erlaubt ist und nicht gegen Standesrecht verstößt, kann auch nicht strafbar sein“. Das melden die  Veranstalter abschließend.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort